Lieferzeiten. 1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
2. Die Lieferzeit beginnt, sofern nicht datumsmäßig genau festgelegt, mit dem Datum der Annahme der Bestellung.
3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
4. Im Falle des Lieferverzuges, der vom Lieferanten zu vertreten ist, sind wir berechtigt, pro vollendeter Woche Verzug eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der vereinbarten Netto- Auftragssumme, maximal jedoch nicht mehr als 5 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Auch bei Annahme der Lieferung durch uns können wir den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. Ausdrücklich behalten wir uns weitergehende Ansprüche und Rechte vor, die uns gesetzlich zustehen.
5. Alle durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu ersetzen, wenn die Lieferzeitüberschreitung von ihm zu vertreten ist. 6. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung durch uns enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
6. Bei Lieferverzug des Lieferanten stehen uns im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
7. Wir sind berechtigt, Lieferungen vor dem vereinbarten Liefertermin, unvollständige Lieferungen oder nicht von unserer Zustimmung getragene Teillieferungen zurückzusenden oder die hierfür entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
Lieferzeiten. IV. Delivery Deadlines
1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unseren Betrieb verlassen hat. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due. If and in so far the goods fail to be despatched at the agreed time for reasons not attributable to us, the agreed delivery time shall be considered to have been met at the day on which the goods are notified to be ready for dispatch.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vertragsgemäßer Selbstbelieferung und bei Importgeschäften zusätzlich unter dem Vorbehalt des Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. 2. Our commitment to deliver is subject to our correct, timely and contractual self-delivery and, in the case of imported material, additionally under provision of receipt of monitoring documents and import licenses, unless we are responsible for the incorrect or delayed self-delivery.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt gleich stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Pandemien und deren Auswirkungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten.
3. Events of force majeure entitle us to postpone the deliveries for the period of the hold-up and an appropriate start-up time. This also applies if such events occur during a present default. Force majeure is the equivalent of monetary or trade measures or other acts of sovereignty, str...
Lieferzeiten. 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten.
Lieferzeiten a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die angegebenen Lieferzeiten annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, Übergabe vom Kunden zu beschaffender Werksgegenstände bzw. nicht vor Vorlage vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, technischer Angaben, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Kunden so bald wie möglich mit. Bei Sonder- anfertigungen beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der Vorauszahlung (vgl. 4. c) ), soweit diese berechnet wurde. Wird zum vereinbarten Reparatur-/Montagetermin der Vertragsgegenstand nicht übergeben und ziehen wir zur Schadensminimierung deshalb einen eigentlich zeitlich nachfolgend geplanten Auftrag vor, so beginnt die vereinbarte Lieferfrist nicht vor Abschluss des vorgezogenen Auftrages und nur, soweit dann der Vertragsgegenstand uns übergeben ist.
b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Abholbereitschaft eingehalten. Ist die Versendung vereinbart, ist diese mit der Mitteilung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Für den Fall, dass die Ware von uns zu versenden ist, gilt als Xxxxxxxxx der Tag der Versendung. Ist Abholung vereinbart, gilt als Tag der Lieferung der Tag der Meldung der Versandbereitschaft. Sind nur annähernde Lieferzeiten genannt, kann der Kunde uns frühestens nach Ablauf von zehn Werktagen nach Verstreichen dieser Lieferzeit in Verzug setzen.
c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Kunde als auc...
Lieferzeiten. Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist, sowie die vom „Käufer“ zu beschaffenden Unterlagen bei uns eingegangen sind, und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die angegebenen Lieferfristen sind, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch den „Verkäufer“ zugesichert worden ist, lediglich als Annäherungs- bzw. Erfahrungswerte zu betrachten. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn einerseits eine Lieferfrist ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde, und andererseits eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt wurde, wobei die Nachfristsetzung mit dem Eingang dieser bei uns beginnt, und auch die Nachfrist durch den „Verkäufer“ nicht eingehalten worden ist. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse bei uns und/oder unseren Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen wie höherer Gewalt und unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten u.s.w. – verlängert sich, wenn der „Verkäufer“ an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist, die Lieferfrist um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Auf die genannten Umstände kann sich der „Verkäufer“ allerdings nur berufen, wenn er den „Käufer“ unverzüglich benachrichtigt. Diese Umstände berechtigten den „Verkäufer“ zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt, wobei die Haftung auf Schadensersatz wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung und Nichterfüllung – soweit gesetzlich zulässig – gegen den „Verkäufer“ und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen wird, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird der Versand auf Wunsch des „Käufers“ verzögert, so wird ihm beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem „Verkäufer“ und dem „Käufer“ bleibt vorbehalten, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen. Der „Verkäufer“ ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem „Käufer“ mit ...
Lieferzeiten. Ich halte alle Arzneimittel zur Lieferung verfügbar, soweit diese im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes („AMG“) in den Verkehr gebracht werden dürfen und für mich verfügbar sind. Der Versand von Arzneimitteln erfolgt ebenfalls innerhalb der in Ziffer 5.4 genannten Lieferfristen spätestens aber innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung bei mir, soweit das jeweilige Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, ich habe mit Ihnen, der das Arzneimittel bestellt hat, eine andere Absprache getroffen. Soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Bestelleingang versendet (oder in unserer Vor-Ort-Apotheke abgeholt) werden kann, werde ich Sie unverzüglich in geeigneter Weise davon unterrichten und eine Vereinbarung mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise treffen. Dies gilt auch für individuell verschriebene Rezepturen. Hier prüfe ich im Einzelfall, ob ein Postversand möglich ist.
Lieferzeiten. Die Lieferzeiten sind produktabhängig und werden auf der Detailseite des Produktes in Abhängigkeit von Farbe und Größe angegeben. Sie erhalten die Information zur Lieferzeit auch im Warenkorb und auf der Bestellseite. Die Auslieferung der Ware ist vom Eingang Ihrer vollständigen Zahlung bzw. Bestätigung des Zahlungsvorgangs durch den gewählten Zahlungsdienstleister je nach gewählter Zahlungsmethode abhängig. Sollte nach Vertragsschluss das bestellte Produkt nicht mehr verfügbar sein, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden und trotz Vornahme aller zumutbaren Anstrengungen und trotz rechtzeitigem Abschluss eines sog. kongruenten Deckungsgeschäfts zur Erfüllung der Vertragspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich über den Lieferausfall und erklären den Vertragsrücktritt. Ihr Recht zum Vertragsrücktritt bleibt Ihnen unbenommen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir Ihnen nach Rücktritt unverzüglich erstatten. Die Haftung für den Fall, dass wir den Ausfall des Zulieferanten zu vertreten haben, bleibt unberührt. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Nur im Ausnahmefall sind wir zur Teillieferung berechtigt, wenn diese für Sie zumutbar ist, insb. wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und Ihnen hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erfolgt der Versand erst nach Zahlungseingang.
Lieferzeiten. 1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Drohende Lieferverzögerung ist uns unverzüglich mitzuteilen.
2. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
3. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche oder eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.
Lieferzeiten. 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unseren Betrieb verlassen hat. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und ver- tragsgemäßer Selbstbelieferung und bei Importgeschäften zusätzlich unter dem Vorbe- halt des Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behin- derung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt gleich stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnah- men, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Pande- mien und deren Auswirkungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Text- form von dem Vertrag zurücktreten.
Lieferzeiten. 11.1. Crundsutzlich liefern wir innerhalb von 3-5 Werktagen. Änderungen Ihres Telekommunikationsvertrages führen wir sofort durch.