Lieferzeiten Musterklauseln

Lieferzeiten. 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
Lieferzeiten. 1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Drohende Lieferverzögerung ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Lieferzeiten. Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist, sowie die vom „Käufer“ zu beschaffenden Unterlagen bei uns eingegangen sind, und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die angegebenen Lieferfristen sind, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch den „Verkäufer“ zugesichert worden ist, lediglich als Annäherungs- bzw. Erfahrungswerte zu betrachten. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn einerseits eine Lieferfrist ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde, und andererseits eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt wurde, wobei die Nachfristsetzung mit dem Eingang dieser bei uns beginnt, und auch die Nachfrist durch den „Verkäufer“ nicht eingehalten worden ist. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse bei uns und/oder unseren Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen wie höherer Gewalt und unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten u.s.w. – verlängert sich, wenn der „Verkäufer“ an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist, die Lieferfrist um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Auf die genannten Umstände kann sich der „Verkäufer“ allerdings nur berufen, wenn er den „Käufer“ unverzüglich benachrichtigt. Diese Umstände berechtigten den „Verkäufer“ zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt, wobei die Haftung auf Schadensersatz wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung und Nichterfüllung – soweit gesetzlich zulässig – gegen den „Verkäufer“ und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen wird, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird der Versand auf Wunsch des „Käufers“ verzögert, so wird ihm beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem „Verkäufer“ und dem „Käufer“ bleibt vorbehalten, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen. Der „Verkäufer“ ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem „Käufer“ mit ...
Lieferzeiten. Ich halte alle Arzneimittel zur Lieferung verfügbar, soweit diese im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes („AMG“) in den Verkehr gebracht werden dürfen und für mich verfügbar sind. Der Versand von Arzneimitteln erfolgt ebenfalls innerhalb der in Ziffer 5.4 genannten Lieferfristen spätestens aber innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung bei mir, soweit das jeweilige Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, ich habe mit Ihnen, der das Arzneimittel bestellt hat, eine andere Absprache getroffen. Soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Bestelleingang versendet (oder in unserer Vor-Ort-Apotheke abgeholt) werden kann, werde ich Sie unverzüglich in geeigneter Weise davon unterrichten und eine Vereinbarung mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise treffen. Dies gilt auch für individuell verschriebene Rezepturen. Hier prüfe ich im Einzelfall, ob ein Postversand möglich ist.
Lieferzeiten. 4.1 Termine für unsere Lieferungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, falls solche erforderlich sind.
Lieferzeiten. 4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Lieferzeiten. 6.1 Die Lieferzeit beginnt nach technischer und kaufmännischer Klärung. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Fristen und Termine gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Sie verlängern sich unbeschadet unserer weiteren Rechte um den Zeitraum, währenddessen der Besteller seine Verpflichtungen -auch aus anderen Verträgen- nicht erfüllt, zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Zur Teillieferung sind wir berechtigt.
Lieferzeiten. Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich. In Auftragsbestätigungen angegebene Liefer- termine sind als vernünftig geplante Liefertermine anzusehen; sie sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als feste Liefertermine zugesagt wurden. Lieferfristen beginnen erst mit Eingang bei uns und nach gegebenenfalls erforderlicher Klarstellung aller für die Ausfüh- rung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk oder Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Sollte eine Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos verstrichen ist. Lässt sich ein Liefertermin infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände (z.B. Natur- katastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeits kampf, Untergang der Ware) bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit sich solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes auswirken. Die vorbezeichnet en Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzu- ges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mit. Dauern die Lieferhindernisse sechs Monate nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Überschreitung der Lieferfrist sind aus - geschlossen.
Lieferzeiten. Die Lieferzeiten sind produktabhängig und werden auf der Detailseite des Produktes in Abhängigkeit von Farbe und Größe angegeben. Sie erhalten die Information zur Lieferzeit auch im Warenkorb und auf der Bestellseite. Die Auslieferung der Ware ist vom Eingang Ihrer vollständigen Zahlung bzw. Bestätigung des Zahlungsvorgangs durch den gewählten Zahlungsdienstleister je nach gewählter Zahlungsmethode abhängig. Sollte nach Vertragsschluss das bestellte Produkt nicht mehr verfügbar sein, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden und trotz Vornahme aller zumutbaren Anstrengungen und trotz rechtzeitigem Abschluss eines sog. kongruenten Deckungsgeschäfts zur Erfüllung der Vertragspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich über den Lieferausfall und erklären den Vertragsrücktritt. Ihr Recht zum Vertragsrücktritt bleibt Ihnen unbenommen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir Ihnen nach Rücktritt unverzüglich erstatten. Die Haftung für den Fall, dass wir den Ausfall des Zulieferanten zu vertreten haben, bleibt unberührt. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Nur im Ausnahmefall sind wir zur Teillieferung berechtigt, wenn diese für Sie zumutbar ist, insb. wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und Ihnen hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erfolgt der Versand erst nach Zahlungseingang.