Lieferzeiten. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt.
2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist.
3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind.
4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt.
5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.
Lieferzeiten. 1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten.
Lieferzeiten. IV. Delivery Deadlines
1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unseren Betrieb verlassen hat. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due. If and in so far the goods fail to be despatched at the agreed time for reasons not attributable to us, the agreed delivery time shall be considered to have been met at the day on which the goods are notified to be ready for dispatch.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vertragsgemäßer Selbstbelieferung und bei Importgeschäften zusätzlich unter dem Vorbehalt des Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. 2. Our commitment to deliver is subject to our correct, timely and contractual self-delivery and, in the case of imported material, additionally under provision of receipt of monitoring documents and import licenses, unless we are responsible for the incorrect or delayed self-delivery.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt gleich stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Pandemien und deren Auswirkungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten.
3. Events of force majeure entitle us to postpone the deliveries for the period of the hold-up and an appropriate start-up time. This also applies if such events occur during a present default. Force majeure is the equivalent of monetary or trade measures or other acts of sovereignty, str...
Lieferzeiten. Ich halte alle Arzneimittel zur Lieferung verfügbar, soweit diese im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes („AMG“) in den Verkehr gebracht werden dürfen und für mich verfügbar sind. Der Versand von Arzneimitteln erfolgt ebenfalls innerhalb der in Ziffer 5.4 genannten Lieferfristen spätestens aber innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung bei mir, soweit das jeweilige Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, ich habe mit Ihnen, der das Arzneimittel bestellt hat, eine andere Absprache getroffen. Soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Bestelleingang versendet (oder in unserer Vor-Ort-Apotheke abgeholt) werden kann, werde ich Sie unverzüglich in geeigneter Weise davon unterrichten und eine Vereinbarung mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise treffen. Dies gilt auch für individuell verschriebene Rezepturen. Hier prüfe ich im Einzelfall, ob ein Postversand möglich ist.
Lieferzeiten. 1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Drohende Lieferverzögerung ist uns unverzüglich mitzuteilen.
2. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
3. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche oder eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.
Lieferzeiten. Die Lieferzeiten sind produktabhängig und werden auf der Detailseite des Produktes in Abhängigkeit von Farbe und Größe angegeben. Sie erhalten die Information zur Lieferzeit auch im Warenkorb und auf der Bestellseite. Die Auslieferung der Ware ist vom Eingang Ihrer vollständigen Zahlung bzw. Bestätigung des Zahlungsvorgangs durch den gewählten Zahlungsdienstleister je nach gewählter Zahlungsmethode abhängig. Sollte nach Vertragsschluss das bestellte Produkt nicht mehr verfügbar sein, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden und trotz Vornahme aller zumutbaren Anstrengungen und trotz rechtzeitigem Abschluss eines sog. kongruenten Deckungsgeschäfts zur Erfüllung der Vertragspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich über den Lieferausfall und erklären den Vertragsrücktritt. Ihr Recht zum Vertragsrücktritt bleibt Ihnen unbenommen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir Ihnen nach Rücktritt unverzüglich erstatten. Die Haftung für den Fall, dass wir den Ausfall des Zulieferanten zu vertreten haben, bleibt unberührt. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Nur im Ausnahmefall sind wir zur Teillieferung berechtigt, wenn diese für Sie zumutbar ist, insb. wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und Ihnen hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erfolgt der Versand erst nach Zahlungseingang.
Lieferzeiten. IV. Delivery Deadlines
1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. 1. Delivery deadlines and dates are considered to have been met when the goods have left our plant by the time due.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. 2. Our commitment to deliver is subject to our correct and timely self-delivery unless we are responsible for the deficient or late self-delivery.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintre- ten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktre- ten.
Lieferzeiten. 6.1 Liefertermine bzw. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Xxxx Xxxxxxx Grafikdesign ausdrücklich bestätigt werden.
6.2 Sind keine Liefertermine oder Fertigstellungstermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Liefer- oder Fertigstellungszeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die fertig- gestellten Arbeiten durch Xxxx Xxxxxxx Grafikdesign oder einem beauftragten Dritten an den Auftraggeber übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird.
6.3 Für die Dauer der Prüfung der Layouts, Texte, digitalen Daten usw. ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
6.4 Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
6.5 Für die Überschreitung der Lieferfrist ist Xxxx Xxxxxxx Grafikdesign nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die Xxxx Xxxxxxx Grafikdesign nicht zu vertreten hat, verur- sacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung, der Transport und die Veröffentlichung abhängig sind – verursacht durch Fälle höherer Gewalt – befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Xxxx Xxxxxxx Grafikdesign für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Lieferzeiten. Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Kommt es zur Verzögerung einer Lieferung werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Sind zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung die von Ihnen gewählten Artikel nicht vorrätig oder vorübergehend nicht verfügbar, so teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit. Ist ein Artikel dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab, in diesem Fall kommt Ein Vertrag nicht zustande.
Lieferzeiten. Die Lieferzeit wird von der TechnoAlpin bestimmt. Sofern Lieferfristen vereinbart wurden, handelt es sich dabei nicht um Fixfristen (keine Fixgeschäfte), es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von der TechnoAlpin bestätigt. Eine Lieferfrist beginnt nicht vor völliger Klarstellung aller Ausfüh- rungseinheiten. Ein Verzug wegen verspäteter Lieferung der Ware oder Montage kann nur bei Fixgeschäften begründet werden. Die Lieferung gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Xxxx kann die TechnoAlpin auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen lagern und ab Werk oder Lager bei Versandbereitschaft als geliefert berechnen. Ereignisse höherer Gewalt bei TechnoAlpin oder ihren Lieferanten berechtigen dieselbe, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.