Militärdienst / Zivildienst / Zivilschutz. 1. Bei Leistung von schweizerischem Militär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Mitarbei- tende der Anstellungskategorie A und B Anspruch auf Lohn gemäss Ziffer 2 nachstehend. 2. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der EO-Anmeldung. Die Höhe der Lohnzahlung für Mitarbei- tende der Anstellungskategorie A und B beträgt: a. während der militärischen Grundausbildung / Rekrutenschule (RS) als Rekrut (gilt während dieser Zeit auch für Durchdiener) sowie für die darüber hinausgehende Zeit (Beförderungs- dienste): - Ledige ohne Unterstützungspflicht: 50 % des Xxxxxx; - Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflicht: 90 % des Xxxxxx. b. während anderer obligatorischer Dienstleistungen bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr: 100 % des Xxxxxx. Dies gilt auch für Durchdiener nach abgeschlossener militärischer Grundausbildung. 3. Diese Lohnzahlung wird unter der Bedingung geleistet, dass das Anstellungsverhältnis vor dem Militärdienst mindestens 3 Monate gedauert hat und danach mindestens ein Jahr fortge- setzt wird. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, richtet sich die Lohnzahlung nach dem Gesetz. 4. Die Mitarbeitenden der Anstellungskategorie C erhalten mindestens die Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (EO). . 5. Im Rahmen der Lohnzahlungen fallen die Leistungen der EO an den Arbeitgeber. Sind die Leistungen der EO höher als die oben aufgeführten Lohnzahlungen, sind diese in jedem Fall an den Arbeitnehmer weiterzuleiten und mit der Ausgleichskasse abzurechnen. Der Mitarbei- tende stellt dem Arbeitgeber innert 7 Tagen die EO-Anmeldung unaufgefordert zu.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen, Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Militärdienst / Zivildienst / Zivilschutz. Artikel Kommentar
1. Bei Leistung von schweizerischem Militär-Mili- tär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Mitarbei- tende Mitarbeitende der Anstellungskategorie Anstellungskate- gorie A und B Anspruch auf Lohn gemäss ge- mäss Ziffer 2 nachstehend.
2. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der EO-Anmeldung. Die Höhe der Lohnzahlung Lohnzah- lung für Mitarbei- tende Mitarbeitende der Anstellungskategorie A und B beträgt:
a. während Während der militärischen Grundausbildung Grund- ausbildung / Rekrutenschule (RS) als Rekrut (gilt während dieser Zeit auch für Durchdiener) sowie für die darüber hinausgehende darüberhinausgehende Zeit (Beförderungs- diensteBeförde- rungsdienste): - – Ledige ohne Unterstützungspflicht: 50 50% des Xxxxxx; - – Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflicht: 90 90% des Xxxxxx.
b. während Während anderer obligatorischer Dienstleistungen bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr: 100 100% des Xxxxxx. Dies gilt auch für Durchdiener nach abgeschlossener abge- schlossener militärischer GrundausbildungGrundausbil- dung.
3. Diese Lohnzahlung wird unter der Bedingung Be- dingung geleistet, dass das Anstellungsverhältnis Anstel- lungsverhältnis vor dem Militärdienst mindestens 3 Monate gedauert hat und danach mindestens ein Jahr fortge- setzt fortgesetzt wird. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, richtet sich die Lohnzahlung nach dem Gesetz.
4. Die Mitarbeitenden der Anstellungskategorie Anstellungskate- gorie C erhalten mindestens die Leistungen Leis- tungen gemäss Erwerbsersatzordnung (EO). .
5. Im Rahmen der Lohnzahlungen fallen die Leistungen der EO an den ArbeitgeberArbeitge- ber. Sind die Leistungen der EO höher als die oben aufgeführten LohnzahlungenLohnzahlun- gen, sind diese in jedem Fall an den Arbeitnehmer Ar- beitnehmer weiterzuleiten und mit der Ausgleichskasse Ausgleichs-kasse abzurechnen. Der Mitarbei- tende Mitarbeitende stellt dem Arbeitgeber innert in- nert 7 Tagen die EO-Anmeldung unaufgefordert unauf- gefordert zu.
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Militärdienst / Zivildienst / Zivilschutz. 1. Bei Leistung von schweizerischem Militär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Mitarbei- tende Mitarbeitende der Anstellungskategorie A und B Anspruch auf Lohn gemäss Ziffer 2 nachstehend.
2. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der EO-Anmeldung. Die Höhe der Lohnzahlung für Mitarbei- tende Mitarbeitende der Anstellungskategorie A und B beträgt:
a. während Während der militärischen Grundausbildung / Rekrutenschule (RS) als Rekrut (gilt während dieser Zeit auch für Durchdiener) sowie für die darüber hinausgehende hinaus- gehende Zeit (Beförderungs- diensteBeförderungsdienste): - – Ledige ohne Unterstützungspflicht: 50 50% des Xxxxxx; - – Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflicht: 90 90% des Xxxxxx.
b. während Während anderer obligatorischer Dienstleistungen bis zu 4 Wochen pro KalenderjahrKalen- derjahr: 100 100% des Xxxxxx. Dies gilt auch für Durchdiener nach abgeschlossener abgeschlosse- ner militärischer Grundausbildung.
3. Diese Lohnzahlung wird unter der Bedingung geleistet, dass das Anstellungsverhältnis Anstellungsver- hältnis vor dem Militärdienst mindestens 3 Monate gedauert hat und danach mindestens min- destens ein Jahr fortge- setzt fortgesetzt wird. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, richtet sich die Lohnzahlung nach dem Gesetz.
4. Die Mitarbeitenden der Anstellungskategorie C erhalten mindestens die Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (EO). .
5. Im Rahmen der Lohnzahlungen fallen die Leistungen der EO an den Arbeitgeber. Sind die Leistungen der EO höher als die oben aufgeführten Lohnzahlungen, sind diese in jedem Fall an den Arbeitnehmer weiterzuleiten und mit der Ausgleichskasse Ausgleichs- kasse abzurechnen. Der Mitarbei- tende Mitarbeitende stellt dem Arbeitgeber innert 7 Tagen die EO-Anmeldung unaufgefordert zu.
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Militärdienst / Zivildienst / Zivilschutz. 1. Bei Leistung von schweizerischem Schweizerischem Militär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Mitarbei- tende der Anstellungskategorie A und B Anspruch auf Lohn gemäss Ziffer 2 nachstehend.
2. Die Auszahlung erfolgt aufgrund auf Grund der EO-Anmeldung. Die Höhe der Lohnzahlung für Mitarbei- tende der Anstellungskategorie A und B beträgt:
a. während der militärischen Grundausbildung / Rekrutenschule (RS) als Rekrut (gilt während dieser Zeit auch für Durchdiener) sowie für die darüber hinausgehende Zeit (Beförderungs- diensteBeförde- rungsdienste): - Ledige ohne Unterstützungspflicht: 50 % des Xxxxxx; - Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflicht: 90 % des Xxxxxx.;
b. während anderer obligatorischer anderen obligatorischen Dienstleistungen bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr: 100 % des Xxxxxx. Dies gilt auch für Durchdiener nach abgeschlossener militärischer Grundausbildung.
3. Diese Lohnzahlung wird unter der Bedingung geleistet, dass das Anstellungsverhältnis vor dem Militärdienst mindestens 3 Monate gedauert hat und danach mindestens ein Jahr fortge- setzt wird. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, richtet sich die Lohnzahlung nach dem Gesetz.
4. Die Mitarbeitenden der Anstellungskategorie C erhalten mindestens die Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (EO). .
5. Im Rahmen der Lohnzahlungen fallen die Leistungen der EO an den Arbeitgeber. Sind die Leistungen der EO höher als die oben aufgeführten Lohnzahlungen, sind diese in jedem Fall an den Arbeitnehmer weiterzuleiten und mit der Ausgleichskasse abzurechnen. Der Mitarbei- tende stellt dem Arbeitgeber innert 7 Tagen die EO-Anmeldung unaufgefordert zu.
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