Mindestanforderungen an die Datenqualität Musterklauseln

Mindestanforderungen an die Datenqualität. Die Marktpartner verpflichten sich, die Verarbeitung und den Austausch elektronischer Nachrich- ten im Rahmen der relevanten Geschäftsprozesse dieses Vertrags auf Basis der durch den BDEW genormten EDIFACT-Nachrichtentypen vorzunehmen. Aktuelle und gültige Formatbe- schreibungen sind unter xxx.xxx-xxxxxx.xx einzusehen und abrufbar. Für die Übermittlung von Zählerständen und Lastgängen ist das Format MSCONS, für alle ande- ren Daten das Format UTILMD in seinen jeweils aktuellen Versionen zu verwenden. Bis zur end- gültigen Festlegung der Prozesse durch die Bundesnetzagentur wird vereinbart, dass in der Übergangszeit für Meldungen und Bestandslisten statt UTILMD-Nachrichten das csv- Übergangsformat gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers eingesetzt werden. Eine entspre- chende Musterdatei zur ausschließlichen Verwendung stellt der Netzbetreiber zur Verfügung. Der Messdienstleister hat für Messungen im Strom den in der VDN-Richtlinie „Metering Code“ in der jeweils aktuellen Fassung festgelegten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Datenum- fang und Datenqualität zu entsprechen. Bei Lastgangübermittlungen sind die OBIS-Kennziffern gemäß BDEW-Vorgabe einzuhalten. Für die Datenweitergabe sind die Zählwerte mit EDIS-Kennzahlen vollständig und damit eindeutig zu beschreiben. Jeder Wert ist mit einem Status gekennzeichnet. Der Netzbetreiber kann jederzeit auf eigene Rechnung Kontrollauslesungen durchführen. Wird die Richtigkeit der Messwerte von einem Betroffenen in Frage gestellt, hat der Zweifelnde das Recht, die Messwerte beim Messdienstleister zu reklamieren. Sofern sich die Vermutung bestä- tigt, der Fehler aber nicht durch den Messdienstleister verursacht wurde sondern in der Messein- richtung begründet ist, so fordert der Messdiensleister den Messstellenbetreiber zur Überprüfung der Messeinrichtung auf. Der Verursacher trägt die Kosten der Überprüfung. Bei fehlenden, gestörten oder unplausiblen Werten werden vom Netzbetreiber Ersatzwerte er- zeugt. Das Verfahren bezüglich der Ersatzwerte wird vom Netzbetreiber festgelegt. Die Ersatz- wertbildung befreit den Messdienstleister nicht davon, die korrekten Werte zu einem späteren Zeitpunkt nachzuliefern. Das Ersatzwertbildungsverfahren darf nicht dazu eingesetzt werden, die Verwendung geeichter Messgeräte zu umgehen. Der Netzbetreiber behält sich vor, die Bildung von Ersatzwerten dem Messdienstleister in Rechnung zu stellen. Den Änderungsgrund und die Basis für die Ersatzwertbildung kann der berechtigte Datenem...

Related to Mindestanforderungen an die Datenqualität

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.