Common use of Mindestlohngesetz Clause in Contracts

Mindestlohngesetz. Der Lieferant verpflichtet sich im Rahmen der Erfüllung des Vertrags zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Ge- setzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (Mindestlohngesetz, MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung und zahlt seinen Arbeitnehmern ab dem 01.01.2015 ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestlohnes, derzeit 8,50 Euro brutto pro Stunde. Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammen- hang mit den Vorschriften des MiLoG, die sich aus der Ausführung des Auftrags ergeben, frei. Dies gilt insbesondere für Ansprüche seiner Ar- beitnehmer/-innen oder Ansprüche von Arbeitnehmern/-innen seiner Nachunternehmer oder eines beauftragten Verleihers im Sinne des AÜG sowie für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehör- den. Der Lieferant bestätigt uns auf Aufforderung jederzeit schriftlich die Einhaltung des MiLoG und weist die Zahlung des Mindestlohnes sowie die Dokumentation gem. § 17 Absatz 1 MiLoG nach. Der Lieferant stellt sicher, dass sich von ihm beauftragte Nachunternehmer und Verleiher sowie deren Nachunternehmer sich gleichfalls vertraglich gemäß dieser Ziffer 16 verpflichten. Im Falle des Verstoßes des Lieferanten gegen das MiLoG und / oder der unter Ziffer 16 dieser Geschäftsbedingungen beschriebenen Ver- pflichtungen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zurückzubehalten. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

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Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen, Einkaufs Und Bestellbedingungen, Einkaufs Und Bestellbedingungen

Mindestlohngesetz. Der Lieferant Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Erfüllung des Vertrags Ver- trags zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Ge- setzes Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (Mindestlohngesetz, MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung und zahlt seinen Arbeitnehmern ab dem 01.01.2015 ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestlohnes, derzeit 8,50 Euro brutto pro StundeFas- sung. Der Lieferant Auftragnehmer stellt uns den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter im Zusammen- hang Zusammenhang mit den Vorschriften des MiLoG, die sich aus der Ausführung Aus- führung des Auftrags ergeben, frei. Dies gilt insbesondere für Ansprüche seiner Ar- beitnehmer/-innen Arbeitnehmer/-innen oder Ansprüche von Arbeitnehmern/-innen seiner Nachunternehmer oder eines beauftragten Verleihers im Sinne des AÜG sowie für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehör- denFi- nanzbehörden. Der Lieferant Auftragnehmer bestätigt uns dem Auftraggeber auf Aufforderung jederzeit jeder- zeit schriftlich die Einhaltung des MiLoG und weist die Zahlung des Mindestlohnes Min- destlohnes sowie die Dokumentation gem. § 17 Absatz 1 MiLoG nach. Der Lieferant Auftragnehmer stellt sicher, dass sich von ihm beauftragte Nachunternehmer Xxxxxx- ternehmer und Verleiher sowie deren Nachunternehmer sich gleichfalls vertraglich gemäß dieser Ziffer 16 verpflichten. Im Falle des Verstoßes des Lieferanten Auftragnehmers gegen das MiLoG und / oder der unter Ziffer 16 dieser Geschäftsbedingungen beschriebenen Ver- pflichtungen sind wir ist der Auftraggeber berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zurückzubehalten. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir Vorausset- zungen ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag

Mindestlohngesetz. Der Lieferant verpflichtet sich im Rahmen der Erfüllung des Vertrags zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Ge- setzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (Mindestlohngesetz, MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung und zahlt seinen Arbeitnehmern ab dem 01.01.2015 ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweiligen jewei- ligen gesetzlichen Mindestlohnes, derzeit 8,50 Euro brutto pro Stunde. Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammen- hang mit den Vorschriften des MiLoG, die sich aus der Ausführung des Auftrags ergeben, frei. Dies gilt insbesondere für Ansprüche seiner Ar- beitnehmer/-innen oder Ansprüche von Arbeitnehmern/-innen seiner Nachunternehmer oder eines beauftragten Verleihers im Sinne des AÜG sowie für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern und Finanzbehör- den. Der Lieferant bestätigt uns auf Aufforderung jederzeit schriftlich die Einhaltung des MiLoG und weist die Zahlung des Mindestlohnes sowie die Dokumentation gem. § 17 Absatz 1 MiLoG nach. Der Lieferant stellt sicher, dass sich von ihm beauftragte Nachunternehmer und Verleiher sowie deren Nachunternehmer sich gleichfalls vertraglich gemäß dieser Ziffer 16 verpflichten. Im Falle des Verstoßes des Lieferanten gegen das MiLoG und / oder der unter Ziffer 16 dieser Geschäftsbedingungen beschriebenen Ver- pflichtungen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zurückzubehalten. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

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Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen, Einkaufs Und Bestellbedingungen