mit zusätzlicher Haftungsreduzierung. Die Vereinbarung einer Haftungsreduzierung erfolgt durch Unterschrift des Mieters bei Vertragsabschluss auf der Vorderseite des Vertrags. Die mündliche oder telefonische Vereinbarung einer Haftungsreduzierung ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso deren rückwirkende Vereinbarung. Mitarbeiter der Vermieterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind insoweit zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen nicht bevollmächtigt. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung stellt die Vermieterin den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug frei, d. h. der Mieter haftet pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler, eine Falschbetankung oder durch ungesicherte Ladung entstanden sind. Die Haftungsbefreiung beinhaltet einen Teilkaskoschutz. Bei einem Teilkaskoschaden haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1.000,00 je Schaden. Wichtig! Die Haftungsreduzierung entfällt unter nachfolgenden Voraussetzungen der Bestimmungen im Abschnitt IV. 3. Dieser Bedingungen.
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Samples: Vermietvertrag, Mietvertrag
mit zusätzlicher Haftungsreduzierung. Die Vereinbarung einer Haftungsreduzierung erfolgt durch Unterschrift des Mieters bei Vertragsabschluss auf der Vorderseite des dieses Vertrags. Die mündliche oder telefonische Vereinbarung einer Haftungsreduzierung ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso deren rückwirkende Vereinbarung. Mitarbeiter der Vermieterin des Vermieters und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind insoweit zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen nicht bevollmächtigt. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung stellt die Vermieterin den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug frei, d. h. der Mieter haftet pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler, eine Falschbetankung oder durch ungesicherte Ladung entstanden ent- standen sind. Die Haftungsbefreiung beinhaltet einen Teilkaskoschutz. Bei einem Teilkaskoschaden haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung Selbstbe- teiligung von EUR 1.000,00 je Schaden. Wichtig! Die Haftungsreduzierung entfällt unter nachfolgenden Voraussetzungen der Bestimmungen im Abschnitt IV. 3. Dieser Bedingungen.
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Samples: Rental Agreement
mit zusätzlicher Haftungsreduzierung. Die Vereinbarung einer Haftungsreduzierung erfolgt durch Unterschrift des Mieters bei Vertragsabschluss auf der Vorderseite des Vertrags. Die mündliche oder telefonische Vereinbarung einer Haftungsreduzierung ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso deren rückwirkende Vereinbarung. Mitarbeiter der Vermieterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind insoweit zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen nicht bevollmächtigt. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung stellt die Vermieterin den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug frei, d. h. der Mieter haftet pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung entnehmen Sie den aktuellen Tarifen. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler, Schaltfehler eine Falschbetankung oder durch ungesicherte Ladung entstanden sind. Die Haftungsbefreiung beinhaltet einen Teilkaskoschutz. Bei einem Teilkaskoschaden haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1.000,00 1.500,00 je Schaden. Wichtig! Die Haftungsreduzierung entfällt unter nachfolgenden Voraussetzungen der Bestimmungen im Abschnitt IV. 3. Dieser dieser Bedingungen.
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Samples: Mietvertrag