Mitteilungspflichten des Kunden Musterklauseln

Mitteilungspflichten des Kunden. (a) Dem Kunden ist die weitere Nutzung der Tankkarte, als auch die Nutzung der Leu MobilitätsApp untersagt und er hat die Lieferantin unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn - eine Zwangsvollstreckung gegen ihn durchgeführt wird, - ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt worden ist oder - sonstige Umstände eintreten, die zu Zweifeln an der rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung der Forderung der Lieferantin Anlass geben.
Mitteilungspflichten des Kunden. 12.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, nicht unwesentliche Veränderungen seines Abnahmeverhaltens z. B. aufgrund von Produktionserweiterungen, Produktionsbeschränkung sowie durch erheblichen Kundenzuwachs oder -verlust unverzüglich den Stadtwerken in Textform anzuzeigen, so dass diese sich auf das geänderte Abnahmeverhalten einstellen können. Gleiches gilt für Veränderungen, die Einfluss auf das Lieferprofil haben. Kommt der Kunde der Informationspflicht schuldhaft nicht nach und entsteht den Stadtwerken hierdurch nachweislich ein Schaden, ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Mitteilungspflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde hat der KTK unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und seiner Bankverbindung mitzuteilen.
Mitteilungspflichten des Kunden. Etwaige Änderungen in Bezug auf persönliche Angaben zum Vertragsverhältnis teilt der Kunde den Stadtwerken Eisenberg unverzüglich mit. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung. Unterlässt oder verzögert der Kunde dies schuldhaft, sind die Stadtwerke Eisenberg berechtigt, vom Kunden Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens, insbesondere die Kosten für die Ermittlung der jeweiligen Informationen, zu verlangen.
Mitteilungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, der infra die Art seines Strom-/Erdgasbedarfes (Haushalt, Gewerbe oder Landwirtschaft) sowie jede Änderung der Kundenanlage unverzüglich mitzuteilen. Stellt sich heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der bisherigen Abrechnung zu niedrige Preise zu Grunde gelegt wurden, so wird der Unterschiedsbetrag vom Zeitpunkt der Änderung an nachberechnet.
Mitteilungspflichten des Kunden. (1) Etwaige Änderungen in Bezug auf persönliche Angaben zum Vertrags- verhältnis teilt der Kunde den Stadtwerken Energie unverzüglich mit. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bank- verbindung. Unterlässt oder verzögert der Kunde dies schuldhaft, sind die Stadtwerke Energie berechtigt, vom Kunden Ersatz des hierdurch entstan- denen Schadens, insbesondere die Kosten für die Ermittlung der jeweiligen Informationen, zu verlangen.
Mitteilungspflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, der infra die Art seines Strom-/Erdgasbedar­ fes (Haushalt, Gewerbe oder Landwirtschaft) sowie jede Änderung der Kundenanlage unverzüglich mitzuteilen. Stellt sich heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der bisherigen Abrech­ nung zu niedrige Preise zu Grunde gelegt wurden, so wird der Unter­ schiedsbetrag vom Zeitpunkt der Änderung an nachberechnet. Erfolgt die Erfassung von Stromentnahmen oder -einspeisungen des Kunden durch eine Zählerstandsgangmessung im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 27 des Messstellenbetriebsgesetzes oder durch ei­ ne viertelstündige registrierende Leistungsmessung und schließt der betreffende Kunde mit einem Dritten eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit über einen anderen Bilanzkreis ab, ist er verpflichtet, dies der infra unverzüglich mitzuteilen. Die infra wird die Erbringung der Dienst­ leistung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der Bundesnetzagentur entbehrlich wird – auf der Grundlage einer geson­ derten Vereinbarung gegen ein angemessenes Entgelt gemäß § 41 d Abs. 1 Satz 2 EnWG ermöglichen.
Mitteilungspflichten des Kunden. 3.1. Der Kunde hat die Lieferantin unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn
Mitteilungspflichten des Kunden. 5.1. Der Kunde hat der KEVAG Telekom GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn– oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform mitzuteilen.
Mitteilungspflichten des Kunden. (a) Der Kunde hat die Lieferantin unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn • eine Zwangsvollstreckung gegen ihn durchgeführt wird, • ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt worden ist oder • sonstige Umstände eintreten, die zu Zweifeln an der rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung der Forderung der Lieferantin Anlass geben.