Common use of Mitversicherung von Welpen Clause in Contracts

Mitversicherung von Welpen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers für Hundewelpen ab deren Geburt bis maximal 18 Monate, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind und sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

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Mitversicherung von Welpen. Mitversichert ist gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers für Hundewelpen ab deren Geburt bis maximal 18 Monatezum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere das Muttertier über diesen Vertrag versichert sind ist und sich die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers befindensind.

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Mitversicherung von Welpen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers für Hundewelpen ab deren Geburt bis maximal 18 Monatezum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind und sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

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Mitversicherung von Welpen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers für Hundewelpen ab deren Geburt bis maximal 18 MonateHundewelpen, wenn soweit diese nicht älter als 6 Monate sind. Voraussetzung ist, dass die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind und sich Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers befindensind, beim Muttertier bleiben und das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist.

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