Common use of Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung. Unverzüglich nach Beendigung des Vertrags wird der Kunde Deutsche Glasfaser den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstalla- tion gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch Deutsche Glasfaser unverzüglich auf Kosten des Kunden bei Deutsche Glasfaser abzugeben oder zurückzusenden, es sei denn, dass ihrer Natur nach nur der Ausbau bzw. die Entfernung durch Deutsche Glasfaser in Betracht kommt. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Rückgabe der im Eigentum der Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen.

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Samples: www.deutsche-glasfaser.de

Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung. Unverzüglich nach Beendigung des dieses Vertrags wird der Kunde Deutsche Glasfaser den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstalla- tion Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch Deutsche Glasfaser unverzüglich auf Kosten des Kunden bei Deutsche Glasfaser abzugeben oder zurückzusenden, es sei denn, dass ihrer Natur nach nur der Ausbau bzw. die Entfernung durch Deutsche Deut- sche Glasfaser in Betracht kommt. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung In- standhaltung und Rückgabe der im Eigentum der Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen.

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Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung. Unverzüglich nach Beendigung des dieses Vertrags wird der Kunde Deutsche Deut- sche Glasfaser den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstalla- tion Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Deutsche Glasfaser Glasfa- ser stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch Deutsche Glasfaser unverzüglich auf Kosten des Kunden bei Deutsche Glasfaser abzugeben oder zurückzusenden, es sei denn, dass ihrer Natur nach nur der Ausbau bzw. die Entfernung durch Deutsche Glasfaser in Betracht kommt. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Rückgabe der im Eigentum der Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen.

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Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung. Unverzüglich nach Beendigung des Vertrags wird der Kunde Deutsche Glasfaser den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstalla- tion Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch Deutsche Glasfaser unverzüglich auf Kosten des Kunden bei Deutsche Glasfaser abzugeben oder zurückzusenden, es sei denn, dass ihrer Natur nach nur der Ausbau bzw. die Entfernung durch Deutsche Deut- sche Glasfaser in Betracht kommt. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung In- standhaltung und Rückgabe der im Eigentum der Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen.

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