Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraums für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbst bestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige oder Freunde) geschieht. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. - Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung - An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung - An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) - Gehen, Stehen und Treppen steigen - Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge - Planung und Organisation von Arztbesuchen einschließlich der Kostenklärung und Anforderung für Krankenfahrten und Krankentransporte sowie von Behördengängen, bei denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und deren Begleitung, ggf. mit Unterstützung vorrangig durch Angehörige, externe Begleitdienste oder weitere Betreuungspersonen, im Ausnahmefall durch Pflege- /Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung - Förderung sozialer Kontakte - Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Pflegebedürftigen abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Absatz 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere: 1. Ver- und Entsorgung
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Samples: Rahmenvertrag Zur Kurzzeitpflege
Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraums Lebensraumes für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbst selbst- . . . bestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige X. Xxxxxxxxxx oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. - • Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung - • An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung - Wohnung/Wohngruppe • An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) - • Gehen, Stehen und Treppen steigen - Treppensteigen • Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge - • Planung und Organisation von Behördengängen und Arztbesuchen einschließlich und der Kostenklärung und Anforderung für Krankenfahrten und Krankentransporte sowie dazu erforderlichen Begleitung von Behördengängen, bei denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und deren Begleitung, ggf. mit Unterstützung vorrangig Bezugspersonen (z. B. durch Angehörige, externe Begleitdienste oder weitere Betreuungspersonen, im Ausnahmefall durch Pflege- /Betreuungskräfte Pflege-/Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung - Pflegeeinrichtung) • Förderung sozialer Kontakte - • Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Pflegebedürftigen Bewohner abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Absatz 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:
1. Ver- und Entsorgung.
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Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraums Lebensraumes für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbst selbst- bestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. - • Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung - • An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung - Wohnung/Wohngruppe • An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) - • Gehen, Stehen und Treppen steigen - Treppensteigen • Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge - • Planung und Organisation von Behördengängen und Arztbesuchen einschließlich und der Kostenklärung und Anforderung für Krankenfahrten und Krankentransporte sowie dazu erforderlichen Begleitung von Behördengängen, bei denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und deren Begleitung, ggf. mit Unterstützung vorrangig Bezugspersonen (z. B. durch Angehörige, externe Begleitdienste oder weitere Betreuungspersonen, im Ausnahmefall durch Pflege- /Betreuungskräfte Pflege-/Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung - Pflegeeinrichtung) • Förderung sozialer Kontakte - • Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Pflegebedürftigen Bewohner abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Absatz Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:
1: . Ver- und Entsorgung. .
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Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraums Lebensraumes für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbst bestimmten selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. - − Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung - − An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung - Wohnung/Wohngruppe − An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) - − Gehen, Stehen und Treppen steigen - Treppensteigen − Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge - − Planung und Organisation von Behördengängen und Arztbesuchen einschließlich und der Kostenklärung und Anforderung für Krankenfahrten und Krankentransporte sowie dazu erforderlichen Begleitung von Behördengängen, bei denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und deren Begleitung, ggf. mit Unterstützung vorrangig Bezugspersonen (z. B. durch Angehörige, externe Begleitdienste oder weitere Betreuungspersonen, im Ausnahmefall durch Pflege- Pfleg- /Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung - Pflegeeinrichtung) − Förderung sozialer Kontakte - − Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Pflegebedürftigen Bewohner abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Absatz Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:
1. Ver- und Entsorgung
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