Common use of Mobilität; soziale Betreuung Clause in Contracts

Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraumes für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. − Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung − An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Wohngruppe − An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) − Gehen, Stehen und Treppensteigen − Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge − Planung und Organisation von Behördengängen und Arztbesuchen und der dazu erforderlichen Begleitung von Bezugspersonen (z. B. durch Angehörige, externe Begleitdienste oder Pfleg- /Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung) − Förderung sozialer Kontakte − Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Bewohner abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin

Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs Beweglichkeit sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraumes Lebensraums für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten selbst bestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. - Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung - An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Wohngruppe − Pflegeeinrichtung - An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) - Gehen, Stehen und Treppensteigen − Treppen steigen - Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge - Planung und Organisation von Behördengängen Arztbesuchen einschließlich der Kostenklärung und Arztbesuchen Anforderung für Krankenfahrten und der dazu erforderlichen Begleitung Krankentransporte sowie von Bezugspersonen (z. B. Behördengängen, bei denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und deren Begleitung, ggf. mit Unterstützung vorrangig durch Angehörige, externe Begleitdienste oder Pfleg- weitere Betreuungspersonen, im Ausnahmefall durch Pflege- /Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung) − Pflegeeinrichtung - Förderung sozialer Kontakte - Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Bewohner Pflegebedürftigen abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. Absatz 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:: Hierzu zählen z. B. die Versorgung mit bzw. die Entsorgung von Wasser, Energie und Brennstoffen sowie von Abfall.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Absatz 1 Und 2 SGB Xi Zur Kurzzeitpflege Im Land Berlin

Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraumes für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten selbst- bestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Wohngruppe An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) Gehen, Stehen und Treppensteigen Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge Planung und Organisation von Behördengängen und Arztbesuchen und der dazu erforderlichen Begleitung von Bezugspersonen (z. B. durch Angehörige, externe Begleitdienste oder Pfleg- /Betreuungskräfte Pflege-/Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung) Förderung sozialer Kontakte Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Bewohner abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin

Mobilität; soziale Betreuung. Ziele sind u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Ziel der sozialen Betreuung ist die Gestaltung eines Lebensraumes für die Pflegebedürftigen, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten selbst- . . . bestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beiträgt. Dies schließt die Information, ggf. die Beratung über Ansprüche an Sozialleistungsträger mit ein und kann auch die Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen umfassen. Xxxxxxxxxxx Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen soll durch Leistungen der sozialen Betreuung ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z. B. Angehörige X. Xxxxxxxxxx oder Freunde) geschieht. Dies kann die Unterstützung beim Umgang und der Verwaltung von kleineren Geldbeträgen umfassen. Ziel ist es, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und/oder psychischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken bzw. diese zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung u. a. der allgemeinen Orientierung zur Bewältigung des persönlichen Alltags (zeitlich, örtlich, personell, situativ) und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und der Begleitung Sterbender. Motivation zur Bewegung und ggf. Hilfestellung An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Wohngruppe An- und Ablegen von Körperersatzstücken (Prothesen) Gehen, Stehen und Treppensteigen Gruppenaktivitäten z. B. Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Ausflüge Planung und Organisation von Behördengängen und Arztbesuchen und der dazu erforderlichen Begleitung von Bezugspersonen (z. B. durch Angehörige, externe Begleitdienste oder Pfleg- /Betreuungskräfte Pflege-/Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtung) Förderung sozialer Kontakte Angebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ziel der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung ist es, eine bedarfsgerechte und möglichst auf den einzelnen Bewohner abgestimmte Versorgung zu gewährleisten. Zur Unterkunft und Verpflegung gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. Absatz 2 SGB XI zuzuordnen sind. Dabei umfasst die Verpflegung die im Rahmen einer ausgewogenen und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen. Unterkunft und Verpflegung umfassen insbesondere:: Hierzu zählt z. B. die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser, Energie und Brennstoffen sowie Abfall. Die Bereitstellung von Energie erfolgt für das Betreiben von Elektrogeräten wie: • Unterhaltungselektronik • Geräte zur Körperpflege.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin