Monitoring und Systemwartung Musterklauseln

Monitoring und Systemwartung. GEC betreibt eine umfassende Monitoringinfrastruktur zur Überwachung der angebotenen Services und vereinbarten Service Performance Indikatoren (SPI) für die von GEC betriebene Infrastruktur. Die gesamte Monitoringinfrastruktur ist unabhängig von der Kundeninfrastruktur, so dass ein Ausfall einzelner Dienste der Kundenumgebung keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Monitorings hat. Durch die eigene Monitoringinfrastruktur überwacht GEC Parameter für die von GEC zu erbringenden Services. Die Messergebnisse des Monitorings nutzt GEC nach deren automatisierter Auswertung zu Zwecken des Alarmings sowie des Trendings (vorausschauende Prognosen zu vereinbarten KPIs). GEC überprüft auf Grundlage des Trendings regelmäßig sämtliche IT-Komponenten und IT- Dienste auf Funktionalität und Vitalität. GEC führt regelmäßig notwendige Wartungsarbeiten an der eigenen Infrastruktur in Form von Standard Operating Procedures (SOPs) durch. Das zuvor beschriebene Monitoring sowie die sachgemäße, regelmäßige Durchführung wiederkehrender Wartungsarbeiten sind proaktive Elemente des IT-Servicekonzepts der GEC. Hierzu zählen unter anderem: • Verfügbarkeit der IT-Komponenten überwachen • Überwachen der Serverleistung (z.B. CPU, RAM, Disk) • Betriebssystem überwachen (z.B. Logfiles, Filesystem) • Identifizierung von Sicherheitslücken und Korrektur durch Updates • HW/SW Patch- und Update-Management nach festgelegtem Aktivitätsplan Wartungsergebnisse werden von der GEC dokumentiert. Der Umfang des Monitorings für kundenbezogene Services (z. B. Abtast- und Prüfintervalle) werden in den jeweiligen Service-Modulen geregelt.