Rechtswahl und Gerichtsstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird.
18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.
Rechtswahl und Gerichtsstand. 8.1. Der Xxxx kann den Gastgeber und die DT nur an deren Sitz verklagen.
8.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der DT und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.3. Für Klagen des Gastgebers, bzw. der DT gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Rechtswahl und Gerichtsstand. 1. Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer VI. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Rechtswahl und Gerichtsstand. 12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und dem BU findet ausschließ- lich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechts- verhältnis.
12.2. Soweit bei Klagen des AG gegen das BU im Ausland für die Haftung des BU dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von An- sprüchen des AG, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3. Der AG kann das BU nur an dessen Sitz verklagen.
12.4. Für Klagen des BU gegen den AG ist der Wohn-/Geschäftssitz des AG maßgebend. Für Klagen gegen AG, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Unternehmen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland ha- ben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BU vereinbart.
12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem AG und dem BU anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des AG ergibt o- der
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Best- immungen im Mitgliedstaat der EU, dem der AG angehört, für den AG günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entspre- chenden deutschen Vorschriften.
Rechtswahl und Gerichtsstand. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Rechtswahl und Gerichtsstand a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Rechtswahl und Gerichtsstand. Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und UO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
17.2 Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen.
17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.