Common use of Montage und Demontage Clause in Contracts

Montage und Demontage. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Vermieter die Montage und Demontage des Mietobjek- tes. In anderen Fällen stellt er dem Mieter auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn- und Feiertage während der Montagedauer), gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermieters. Können die Monteu- re ohne ihr oder ohne Verschulden des Vermieters eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so ge- hen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Mieters, auch wenn für die Montage- und De- montagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter hat auch die notwendigen Hilfs- kräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind Löhne, Sozial- leistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird von ihm entlöhnt und gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die vom Vermieter im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demonta- ge angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung usw.) können jedoch eine Terminver- längerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter we- der ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.

Appears in 4 contracts

Samples: Mietvertrag Für Baumaschinen, www.rentscout.ch, www.atlascopco.com

Montage und Demontage. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, Die Lieferfirma übernimmt der Vermieter die Montage und oder Demontage des Mietobjek- tesder gelieferten Objekte nur für den Fall, dass dies schriftlich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen stellt er sie dem Mieter Besteller auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung Bezahlung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn- und Feiertage während der Montagedauer)Unterkunftskosten, gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermietersder Lieferfirma. Können die Monteu- re Monteure ohne ihr oder ohne das Verschulden des Vermieters der Lieferfirma eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so ge- hen gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten Kosten (inkl. Zeitaufwand) zulasten des MietersBestellers, auch wenn für die Montage- und De- montagearbeiten Demontagearbeiten eine Pauschalsumme Pau- schalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter Besteller hat auch die notwendigen Hilfs- kräfte Hilfskräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung (z.B. Krane) vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter Besteller verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind deren Löhne, Sozial- leistungenSozialleistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter Besteller zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird Die von ihm entlöhnt der Lieferfirma für die Montage und gegen Krankheit und Unfälle versichertDemontage angegebenen Zeitpunkte sind verbindlich. Die vom Vermieter iTreten un- vorhergesehene Ereignisse ein (beispielsweise nicht ordnungsgemässe Baustellenvorbereitung, problema- tische Witterung, Betriebsstörungen, Streik, Ausfall von Zulieferer bzw. Subunternehmern, höhere Gewalt), ist die Lieferfirma berechtigt, den Zeitpunkt der Montage bzw. Demontage entsprechend zu verschieben. Im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demonta- ge angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung uswsolchen Terminverschiebungen stehen dem Besteller keinerlei Schadenersatzan- sprüche zu.) können jedoch eine Terminver- längerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter we- der ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stirnimann.ch, www.stirnimann.ch

Montage und Demontage. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Vermieter die Montage und Demontage des Mietobjek- tesMietobjektes. In anderen Fällen stellt er dem Mieter auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn- und Feiertage während der Montagedauer), gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermieters. Können die Monteu- re Monteure ohne ihr oder ohne Verschulden des Vermieters eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so ge- hen gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Mieters, auch wenn für die Montage- und De- montagearbeiten Demontagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter hat auch die notwendigen Hilfs- kräfte Hilfskräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind Löhne, Sozial- leistungenSozialleistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird von ihm entlöhnt und gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die vom Vermieter im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demonta- ge Demontage angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung usw.) können jedoch eine Terminver- längerung Terminverlängerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter we- der weder ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.

Appears in 2 contracts

Samples: schaer-baumaschinen.ch, multihandling.ch

Montage und Demontage. Nur wenn ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Vermieter die Montage und Demontage des Mietobjek- tesMietobjektes. In anderen Fällen stellt er dem Mieter auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn- und Feiertage während der Montagedauer), gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermieters. Können die Monteu- re Monteure ohne ihr oder ohne Verschulden des Vermieters eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so ge- hen gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Mieters, auch wenn für die Montage- und De- montagearbeiten Demontagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter hat auch die notwendigen Hilfs- kräfte Hilfskräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind Löhne, Sozial- leistungenSozialleistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird von ihm entlöhnt entlohnt und gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die vom Vermieter im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demonta- ge Demontage angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung Baustellenvor- bereitung usw.) können jedoch eine Terminver- längerung Terminverlängerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter we- der weder ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.

Appears in 1 contract

Samples: euromodul.ch