Verzögerungen Musterklauseln

Verzögerungen. 6. Haben die Parteien statt eines festen Liefertermins eine Frist vereinbart, nach deren Ablauf die Lieferung zu erfolgen hat, dann beginnt die Frist mit Abschluss des Kaufvertrages, Abschluss aller offiziellen Formalitäten, Begleichung aller bei Vertragsschluss fälligen Zahlungen, der Bereitstellung ggf. vereinbarter Sicherungsmittel sowie der Erfüllung anderer vereinbarter Vorbedingungen.
Verzögerungen. Wenn die Lieferung von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen oder die Erbringung von Leistungen nicht in Übereinstimmung mit dem oder den vereinbarten Terminen erfolgt, dann hat der Kunde unbeschadet aller sonstigen Rechte, die diesem zustehen können, das Recht:
Verzögerungen. 6.2.1 Verzögerungen, die von A1 nicht zu vertreten sind
Verzögerungen. 8. Drohen Verzögerungen oder sind solche erkennbar, so hat der Lieferant ohne Kosten für den Besteller unverzüglich alle geeigneten Mass- nahmen zu treffen, um Verzögerungen zu vermeiden, und gleichzeitig den Besteller darüber schriftlich zu informieren.
Verzögerungen. Für Verzögerungen, die die durch Verschulden des SMP-Studioss im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet SMP-Studios nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisveränderungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des SMP-Studioss als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Anfragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
Verzögerungen. Erkennt der AN, dass die vereinbarten Zwischen- und/oder Endtermine nicht eingehalten werden können, so hat der AN HEAT 11 unverzüglich unter Angabe der Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung schriftlich zu informieren. Hierdurch werden die vertraglichen Verpflichtungen des AN nicht geändert.
Verzögerungen. Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Installation. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen getragen.
Verzögerungen. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, bzw. des Vertragspartners, es sei denn, die Verzögerungen beruhen aus einem Verschulden der SLS Stretched Limousine Service OG oder dem bereitgestellten Chauffeur.
Verzögerungen. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die im Bereich des Bestellers liegen, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Kosten erfolgloser Lieferversuche und in diesem Zusammenhang entstandene Lagerkosten hat der Besteller zu tragen.