Verzögerungen. Artikel 36
Verzögerungen. 11. Haben die Parteien statt eines festen Liefertermins eine Frist vereinbart, innerhalb der die Lieferung zu erfolgen hat, dann beginnt die Frist mit Abschluss des Vertrages sowie der Erfüllung aller anderen vereinbarten Vorbedingungen durch den Besteller, wie Erledigung offizieller Formalitäten, Begleichung der bei Vertragsschluss fälligen Zahlungen und Sicherungsmittel.
Verzögerungen. 6.2.1 Verzögerungen, die von A1 nicht zu vertreten sind
Verzögerungen. Wenn die Lieferung von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen oder die Erbringung von Leistungen nicht in Übereinstimmung mit dem oder den vereinbarten Terminen erfolgt, dann hat der Kunde unbeschadet aller sonstigen Rechte, die diesem zustehen können, das Recht:
Verzögerungen. Wann immer die rechtzeitige Erfüllung dieses Vertrags oder eines Werkes oder einer Dienstleistung verzögert wird oder verzögert zu werden droht, hat der Verkäufer NETAPP unverzüglich über alle relevanten Informationen hinsichtlich der Ursache der Verzögerung zu benachrichtigen. Wenn die Erfüllung oder eine Lieferung des Verkäufers um mehr als einen für NETAPP vernünftigerweise akzeptierbaren Zeitraum verzögert wird oder werden wird, ist NETAPP berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise gemäß Ziffer 12 zu kündigen.
Verzögerungen. 8. Drohen Verzögerungen oder sind solche erkennbar, so hat der Lieferant ohne Kosten für den Besteller unverzüglich alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um Verzögerungen zu vermeiden, und gleichzeitig den Besteller darüber schriftlich zu informieren.
Verzögerungen. Wenn Sprint auf Grund einer vom Kunden verursachten Verzögerung ein Produkt oder ei- ne Kommunikationsleistung weder am Aktivierungsdatum noch am im Auftrag festgelegten Lieferdatum liefern kann, erfolgt die Rechnungsstellung zum im Auftrag festgelegten Lieferdatum.
Verzögerungen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat CO-AGENCY nicht zu vertreten und berechtigen CO-AGENCY, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. CO-AGENCY wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
Verzögerungen. 11.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die vorgegebenen Termine einzuhalten.
Verzögerungen. 12.1. Die Lieferzeiten werden von Tjekvik auf der Grundlage von bestmöglichen Schätzungen festgelegt, die von den Umständen zum Zeitpunkt der Lieferung abhängen. Es handelt sich bei den Lieferzeiten lediglich um Schätzungen und Lieferverzögerungen stellen keinen Verstoß von Tjekvik gegen Lieferbedingungen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.