Mängelhaftung bei Systemserviceleistungen. Sind die Systemserviceleistungen mangelhaft erbracht, gilt Ziffer 13 entsprechend. An Stelle des Rücktritts nach Ziffer 13.10 tritt das Recht auf Kündigung der Systemservicevereinbarung gemäß Nummer 5 des EVB-IT Systemvertrages in Bezug auf die betroffene Leistung, es sei denn, dem Auf- traggeber ist das Festhalten an der Systemservicevereinbarung insgesamt nicht zumutbar. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Kündigung der Systemservicevereinbarung insgesamt berechtigt.
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Samples: It System Contract, Evb It System Contract
Mängelhaftung bei Systemserviceleistungen. Sind die Systemserviceleistungen mangelhaft erbracht, gilt Ziffer 13 entsprechend. An Stelle des Rücktritts nach Ziffer 13.10 13.11 tritt das Recht auf Kündigung der Systemservicevereinbarung gemäß Nummer 5 des EVB-IT Systemvertrages in Bezug auf die betroffene Leistung, es sei denn, dem Auf- traggeber Auftraggeber ist das Festhalten an der Systemservicevereinbarung insgesamt nicht zumutbar. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Kündigung der Systemservicevereinbarung insgesamt berechtigt.
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Samples: Evb It Systemvertrag, Evb It Systemvertrag
Mängelhaftung bei Systemserviceleistungen. Sind die Systemserviceleistungen mangelhaft erbracht, gilt Ziffer 13 entsprechend. An Stelle des Rücktritts nach Ziffer 13.10 13.9 tritt das Recht auf Kündigung der Systemservicevereinbarung gemäß Nummer 5 des EVB-IT Systemvertrages in Bezug auf die betroffene Leistung, es sei denn, dem Auf- traggeber ist das Festhalten an der Systemservicevereinbarung insgesamt nicht zumutbar. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Kündigung der Systemservicevereinbarung insgesamt berechtigt.
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Samples: Evb It System Contract