Systemservice. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programm- stände* nach folgenden Regelungen:
Systemservice. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen: Arten von Systemserviceleistungen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzustellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen.
Systemservice. Sind Systemserviceleistungen vereinbart, erbringt der Auftragnehmer diese nach Maßgabe der Ver- einbarungen im EVB-IT Systemlieferungsvertrag sowie der folgenden Regelungen:
Systemservice. Soweit vereinbart, erbringt der Auftragnehmer Wartungs- und Pfle- geleistungen am System nach Maßgabe der Vereinbarungen im Sys- temlieferungsvertrag sowie der folgenden Regelungen (im Folgenden: „Systemservice“):