Möbeleinlagerung Musterklauseln

Möbeleinlagerung. Möbeleinlagerungen können für sechs Monate übernommen werden, wenn in Aussicht steht, dass nach der stationären Maßnahme der Bezug einer eigenen Wohnung wieder angestrebt wird. Wird die Maßnahme nach sechs Monaten verlängert, so ist in Abstimmung mit dem Leistungsträger zu entscheiden, ob die Kostenübernahme für Möbeleinlagerung weitergeführt wird. Wenn ein Auszug aus der Einrichtung nicht absehbar ist, muss die Kostenübernahme als Beihilfe versagt werden, ggf. kann über eine darlehensweise Gewährung entschieden werden. Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sind nicht von der Regelleistung umfasst, sondern gesondert zu erbringen (§ 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II und § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Bei folgenden beispielhaften Sachverhalten kann eine Erstausstattung bewilligt werden: ▪ Auszug junger Erwachsener aus dem elterlichen Haushalt und der damit ver- bundenen Neugründung eines eigenen Haushaltes, ▪ Neugründung eines Haushaltes (z.B. nach einem vollstationären Aufenthalt oder nach Haftentlassung, Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge bei erstmaliger Wohnungsanmietung), ▪ Trennung/Scheidung, wenn bzw. soweit nachweislich eine Hausrataufteilung nicht erfolgen kann (Möglichkeit nach § 1361a u. § 1568 b BGB), ▪ Zerstörung des Haushalts z.B. durch Wohnungsbrand, ▪ sonstige besondere Gründe, die eine Erstausstattung erforderlich machen (z.B. Ungezieferbefall, Wasserschaden). Für die erforderlichen Möbel zur Erstausstattung einer Wohnung werden entsprechend der in im Anhang beigefügten Auflistung Geldleistungen bewilligt. Bei der Preisermittlung (Stand 11/2015) wurde auf Neuware im unteren Preissegment und auf Gebrauchtware zurückgegriffen. Bei Matratzen wird von Neuware ausgegangen. Aus der Anlage ergeben sich folgende Höchstbeträge: • Haushalt mit 1-Person = 331,00 EUR • Haushalt mit 2-Personen = 506,00 EUR • Haushalt mit 3-Personen = 702,00 EUR • Haushalt mit 4-Personen = 877,00 EUR • Haushalt mit 5-Personen = 1.142,00 EUR • je weitere Person zusätzlich = 175,00 EUR Für eine Schreibgelegenheit für ein Kind im schulpflichtigen Alter kann zusätzlich ein Betrag in Höhe von 30,00 € bewilligt werden. Daneben werden Beihilfen für folgende Elektrogroßgeräte bewilligt: • Kühlschrank 119,00 EUR • Waschmaschine 200,00 EUR • Herd (soweit nicht vom Vermieter gestellt) 189,00 EUR Für die Beschaffung von Lampen (inklusive Leuchtmittel) werden je Raum 10,00 EUR als Geldleistung gezahlt. Die Preise entsprechen einer Preisermittlung mit ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.