Unfallversicherung Musterklauseln

Unfallversicherung. 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Arbeitnehmer nach den Vorschriften der Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern. 2. Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden beträgt, sind nur für Berufsunfälle zu versichern. Als Berufsunfälle gelten für diese Arbeitnehmer auch Unfälle auf dem Arbeitsweg.
Unfallversicherung. 1.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, muss unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Seine Anordnungen müssen befolgt und die ARAG unterrichtet werden. 1.2 Die von der ARAG übersandte Unfallanzeige muss wahrheitsge- mäß ausgefüllt und unverzüglich zurück gesandt werden; von der ARAG darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 1.3 Werden Ärzte von der ARAG beauftragt, muss sich die versi- cherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die not- wendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt die ARAG. 1.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anläs- sen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.5 Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversiche- rung ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers unmittel- bar bei der ARAG geltend machen. Der Versicherer leistet direkt an die versicherte Person.
Unfallversicherung. ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Unfallversicherung. Der/Die AG hat dem/der AN die Kosten einer Unfallversicherung für Unfälle während der Dauer der Entsendung, ausgenommen Arbeits- und Wegunfall im Sinne des ASVG, die zum Tod oder dauernder Invalidität führen, zu ersetzen. Hinsichtlich des Kostenersatzes wird für Tod eine Versicherungssumme von mindestens € 21.801,85, für dauernde Invalidität von mindestens € 43.603,70 festgesetzt. Es werden nur die Kosten für eine Versicherung gedeckt, die jene Risiken abdeckt, die nach den österreichischen Versicherungsbedingungen unter das normale Unfallrisiko fallen. Der Kostenersatz fällt weg oder verringert sich entsprechend, wenn auf eine andere Weise für Abdeckung des Unfallrisikos in obigem Ausmaß durch die Firma gesorgt ist; von dieser anderweitigen Vorsorge ist dem/der AN schriftlich Mitteilung zu machen.
Unfallversicherung. Sie sind verpflichtet, die behandelnden oder begutachtenden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. - Für die Zahlung der Versicherungsleistungen wegen dauernder Invalidität sind besondere Fristen für die Geltendmachung zu beachten.
Unfallversicherung. M eldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Scha- denfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, - außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbrin- gung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsm issbrauch.
Unfallversicherung. 1 Der Arbeitgeber versichert den Mitarbeiter nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung. 2 Während der ersten 2 Tage nach dem Unfalltag hat der Arbeitgeber 88% des Bruttolohnes zu bezahlen. 3 Unterstützungspflichtigen Mitarbeitern, die einen Berufsunfall erleiden, hat der Arbeitgeber während der in Art. 324a OR vorgeschriebenen Dauer auf 100% des Bruttolohnes aufzuzahlen. Als Berufsunfall mit Aufzah- lungspflicht gilt auch ein Unfall auf dem Arbeitsweg. Massgebend ist die Xxxxxx Xxxxx. 4 Lohnbestandteile, die den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes gemäss Unfallversicherungsgesetz übersteigen, sind vom Arbeitgeber mindestens während der in Art. 324a OR vorgeschriebenen Dauer zu bezahlen. Massgebend ist die Xxxxxx Xxxxx. 5 Schliesst der Arbeitgeber keine genügende Versicherung ab, treffen ihn die Folgen der Unfallversicherungsgesetzgebung.
Unfallversicherung. Das in der Kindertagespflege betreute Kind, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Un- fallversicherung bei der zuständigen Landesunfallkasse, sofern die Tagespflegeperson eine gültige Pflegerlaubnis besitzt. Ein Unfall ist unverzüglich dem Jugendamt und der zuständi- gen Landesunfallkasse mitzuteilen.
Unfallversicherung. 25.1 Jede Institution versichert die Angestellten gegen berufliche und ausserberufliche Unfallrisiken, mindestens den Vorschriften des UVG entsprechend. 25.2 Der Arbeitgeber übernimmt die volle Prämienzahlung für berufliche Unfälle, währenddem die Prämie für ausserberufliche Unfälle zu Lasten des Angestellten geht.
Unfallversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ConceptIF Pro GmbH Deutschland Produkt: Unfallversicherung CIF4ALL - Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. - Teilen Sie uns einen Berufswechsel bitte mit. So kann der Vertrag angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.