Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt wer- den, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul- dung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automa- tisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht emp- fehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
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Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt wer- denwerden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul- dung Überschuldung führen würdewür- de. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automa- tisch automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des DarlehensnehmersDarle- hensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht emp- fehlenswertempfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens Vermö- gens und der Zinsansprüche kommen.
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Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt wer- denwerden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul- dung Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automa- tisch automatisch bis zu dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht emp- fehlenswertempfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage Schief- lage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
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Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt wer- den, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul- dung Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automa- tisch automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht emp- fehlenswertempfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu- rück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
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Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt wer- denwerden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul- dung Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automa- tisch automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht emp- fehlenswertempfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
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Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt wer- denwerden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul- dung Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automa- tisch automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des DarlehensnehmersDarlehens- nehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht emp- fehlenswertempfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
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