Möglichkeit des Unterbrechens der Beitragszahlung Musterklauseln

Möglichkeit des Unterbrechens der Beitragszahlung. Das Unterbrechen der Beitragszahlung kann ohne Angabe von Gründen jeweils zum folgenden Monatsersten vereinbart werden, sofern die Beitragssenkung noch nicht begonnen hat. Das Unterbrechen kann ausschließlich für volle Jahre (zwölf Mona- te) vereinbart werden. Spätestens ab Beginn der Beitragssenkung endet das Unterbrechen.
Möglichkeit des Unterbrechens der Beitragszahlung. Das Unterbrechen der Beitragszahlung kann ohne Angabe von Grün- den jeweils zum folgenden Monatsersten vereinbart werden, sofern die Beitragssenkung noch nicht begonnen hat. Das Unterbrechen kann ausschließlich für volle Jahre (zwölf Monate) vereinbart werden. Spätestens ab Beginn der Beitragssenkung endet das Unterbrechen. Das Unterbrechen hat keine Auswirkung auf den vereinbarten Sen- kungsbetrag, insbesondere wird keine planmäßige Erhöhung nach Nummer 4 vorgenommen. Aufgrund des Unterbrechens ergibt sich ein höherer Beitrag als vor Vereinbarung des Unterbrechens. Alterna- tiv besteht die Möglichkeit, den Senkungsbetrag zu reduzieren. B100 5 100 % 100 % 100 % – B100 5 B30 30 % 30 % 30 % 15,00 EUR X00 X00X 20 % 20 % 20 % 10,00 EUR B20K B50 50 % 50 % 50 % 25,00 EUR B50 X00/00 00 % 35 % 50 % 25,00 EUR B50/35 B45 45 % 45 % 45 % 22,50 EUR B45 X00/00 00 % 30 % 45 % 22,50 EUR B45/30 B40 40 % 40 % 40 % 20,00 EUR B40 X00/00 00 % 25 % 40 % 20,00 EUR B40/25 B35 35 % 35 % 35 % 17,50 EUR B35 X00/00 00 % 20 % 35 % 17,50 EUR B35/20 B30 30 % 30 % 30 % 15,00 EUR B30 X00/00 00 % 15 % 30 % 15,00 EUR B30/15 B25 25 % 25 % 25 % 12,50 EUR B25 X00/00 00 % 15 % 25 % 12,50 EUR B25/15 X00/00 00 % 10 % 25 % 12,50 EUR B25/10 B20 20 % 20 % 20 % 10,00 EUR B20 X00/00 00 % 15 % 20 % 10,00 EUR B20/15 X00/00 00 % 10 % 20 % 10,00 EUR B20/10 B15 15 % 15 % 15 % 7,50 EUR X00 X00 10 % 10 % 10 % 5,00 EUR B10 1 siehe Abschnitt II Buchstaben A (Ambulante Heilbehandlung), D (Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe), E (Schwanger- schaft und Entbindung) Nr. 1 bis 5, G (Ambulante und stationäre Hospizleistungen) Nr. 1, H (Ambulante und stationäre Entwöhnungsbehand- lung bei Suchterkrankungen) Nr. 1, I (Knochenmarkspende) und J (Lebendorganspende) C XX 000 (09.06.2022) K25018 X D 2 siehe Abschnitt II Buchstaben B (Stationäre Krankenhausbehandlung), E (Schwangerschaft und Entbindung) Nr. 6 und 7, G (Ambulante und stationäre Hospizleistungen) Nr. 2, H (Ambulante und stationäre Entwöhnungsbehandlung bei Suchterkrankungen) Nr. 2, I (Knochenmark- spende) und J (Lebendorganspende) 3 siehe Abschnitt II Buchstabe C 4 siehe Abschnitt II Buchstabe F; solange die Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten gelten, entfallen die Leistungen nach Ab- schnitt II Buchstabe F

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.