Nachgewährung im Todesfall. 1 Die Arbeitgeberin bezahlt den Hinterbliebenen beim Tod der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters insgesamt einen Sechstel des Jahreslohns.
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Samples: gav-service.ch, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Nachgewährung im Todesfall. 1 Die Arbeitgeberin bezahlt den Hinterbliebenen beim Tod der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters insgesamt einen Sechstel des Jahreslohns.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag