Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden, damit insbesondere Folgendes sichergestellt wird: a. die Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit des Bauwerks, seiner Bau- stoffe und Teile nach dem Abriss; b. die Dauerhaftigkeit des Bauwerks; c. die Verwendung umweltverträglicher Rohstoffe und Sekundärbaustoffe im Bauwerk.
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Samples: Verordnung Über Bauprodukte, Verordnung Über Bauprodukte, Bauprodukteverordnung
Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen natür- lichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden, damit insbesondere Folgendes sichergestellt sicher- gestellt wird:
a. die Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit des Bauwerks, seiner Bau- stoffe und Teile nach dem Abriss;
b. die Dauerhaftigkeit des Bauwerks;
c. die Verwendung umweltverträglicher Rohstoffe und Sekundärbaustoffe im Bauwerk.. Systeme zur Bewertung und Überprüfung
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Samples: Bauprodukteverordnung
Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden, damit insbesondere Folgendes sichergestellt wird:
a. die Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit des Bauwerks, seiner Bau- stoffe und Teile nach dem Abriss;
b. die Dauerhaftigkeit des Bauwerks;
c. die Verwendung umweltverträglicher Rohstoffe und Sekundärbaustoffe im Bauwerk.. Systeme zur Bewertung und Überprüfung
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Samples: Bauprodukteverordnung