Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit Musterklauseln

Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umwelt- schutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu ge- stalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Bauteile ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu hal- ten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Ein- fuhrlandes und des vom Besteller genannten Bestimmungslandes für die Verwendung der Bauteile, sofern sie dem Lieferanten mitgeteilt werden, sind zu erfüllen. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte und Späne) liegt in Verantwortung des Lieferanten. Die Erbringung der Fremdleistungen für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen; die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwen- dungszweck vom qualifizierten Personal sicher genutzt werden. Die dazu benötigten Anweisungen und Vorschriften müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Managementsysteme für Umwelt- (ISO 14001 oder EMAS) sowie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001) sind in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu verankern, die bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Liefervertrages mit dem Besteller zertifiziert werden sol- len.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu gestalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Bauteile ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu halten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte und Späne) liegt in Verantwortung des Lieferanten. Alle Produkte und Leistungen für den Besteller müssen bei der Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts-und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können. Die Implementierung und Zertifizierung der Managementsysteme für Umwelt-/ Energie/ Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umwelt- schutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu gestalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Produkte ausgeschlos- sen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu halten, der im Lieferantenportal des Bestellers unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Ein- fuhrlandes und des vom Besteller genannten Bestimmungslandes, sofern sie dem Lieferanten mit- geteilt werden, sind zu erfüllen. Der rechtskonforme Umgang mit allen anfallenden Produktionsabfällen (Schrotte, Späne, Chemika- lien) liegt in Verantwortung des Lieferanten. Die Erbringung der Fremdleistungen für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen. Die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwen- dungszweck sicher genutzt werden. Die notwendigen Vorkehrungen zum Verhindern, Auffinden und Entfernen von Fremdkörpern (FOd: Foreign Object debris) aus den Anlagen, bzw. aus der Verpackung müssen umgesetzt und nur spe- zifikationsgerechte Stoffe verwendet werden, um bei der Weiterverarbeitung der Bauteile eine Be- schädigung (FOD) auszuschließen („Foreign Object Damage“ gem. AS/EN 9146). Der Lieferant muss jeden FOD-Vorfall dokumentieren und untersuchen sowie sicherstellen, dass die Grundursa- che für jeden solchen Vorfall beseitigt wird. Die Implementierung und Zertifizierung der Managementsysteme für Umwelt-/ Arbeits- und Ge- sundheitsschutz sowie für Energie und Informationssicherheit sind in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit. Der Lieferant ist verpflichtet, seine nationalen und regionalen Rechtsvorschriften bzgl. Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu gestalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Produkte ausgeschlossen werden. Der Lieferant hat sich an den „Lieferantenverhaltenskodex der XXXX XXXXX KG“ zu halten, der im Lieferantenportal unter xxx.xxxx-xxxxx.xxx zu finden ist. Die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Export- und Importlandes für die gelieferten Produkte müssen erfüllt sein. Die vom Besteller hergestellten Automobilprodukte aus den Metallformaten des Lieferanten können weltweit eingesetzt werden und müssen den gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen weltweit geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Herstellung der Produkte für den Besteller muss die festgelegten Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitskriterien erfüllen; die dafür benötigten Anlagen und Maschinen müssen für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden. Die dazu benötigten Anweisungen und Vorschriften müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Implementierung und Zertifizierung der Managementsysteme für Umwelt-/ Energie/ Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in der Unternehmensplanung des Lieferanten zu berücksichtigen.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.