Verantwortung des Lieferanten Musterklauseln

Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant ist zur Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verpflichtet, die seine Unternehmensprozesse betreffen. Die kontinuierliche Verbesserung seiner Prozesse, sowie Einhaltung der Liefer- und Mengentreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten, um das angestrebte Null- Fehler- Ziel zu erreichen. Der Lieferant darf den kompletten Auftrag des Bestellers nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Bestellers an Dritte vergeben. Der Lieferant verpflichtet seine zum Auftrag des Bestellers ggf. benö- tigten Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungsvereinba- rung.
Verantwortung des Lieferanten. Die Hauptverantwortung des Lieferanten, liegt in der Verpflichtung, das 0-Fehler-Ziel festzu- schreiben und Maßnahmen zu dieser Zielerreichung zu definieren und umzusetzen. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werk- bzw. Dienstleistung entsprechend der technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, genauso wie 100%-ige Liefer- und Termintreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten. Eine vollständige Auftragsvergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. Im Falle einer vollständigen Auftragsvergabe des Lieferanten an seine Unterauftragsnehmer - nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers - verpflichtet der Lieferant seine Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der Inhalte dieser Qualitätssicherungs- vereinbarung. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeits- überprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten verlangen. Die Auftragserfüllung bzw. die vorgenannten Verpflichtungen, sind durch angemessene Notfallpläne, unter Abwägung von potentiellen Risiken oder Schwächen sicherzustellen.
Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant ist entsprechend den schriftlichen Vereinbarungen für die fehlerfreie Ausführung seiner Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Um diese Verantwortung gerecht zu werden, muss er ein wirksames Qualitätsmanagementsystem unterhalten. Die Verantwortung des Lieferanten für die Qualität der von ihm gelieferten Produkte umfasst auch Halbzeug respektive Rohmaterial und Zukaufteile, die er von seinem Unterlieferanten bezieht. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Forderungen aus dieser Vereinbarung auch auf seine Unterlieferanten übertragen werden. Der Lieferant hat die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen zu überprüfen und soweit erforderlich weitere Informationen von Möhling GmbH & Co. KG anzufordern. Eingereichte technische und kaufmännische Unterlagen müssen vom Lieferanten innerhalb von 10 Arbeitstagen bewertet und inklusive einer entsprechenden Stellungnahme an Möhling GmbH & Co. KG zurückgesandt werden. Der Lieferant verpflichtet sich zur Null-Fehler-Zielsetzung, verbunden mit einer kontinuierlichen Verbesserung der Leistung und Qualität.
Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung seiner Werks- bzw. Dienstleistung entsprechend den technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die kontinuierliche Verbesserung der Werks- bzw. Dienstleistungen und seiner Prozesse, genauso wie 100%-ige Liefertreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten. Im Falle der Auftragsvergabe durch den Lieferanten an Dritte ist der Lieferant für die Qualität seiner Zukaufprodukte verantwortlich und muss die Anforderungen dieser QSV bei seinen Unterauftragnehmern umsetzen. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeitsüberprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten verlangen.
Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant ist entsprechend den schriftlichen vereinbarten technischen Unterlagen verantwortlich für die fehlerfreie Ausführung seiner Produkte und Leistungen. Er hat die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen zu überprüfen. Der Lieferant muss die Anforderungen an das Produkt kennen und sich bei Unklarheiten bei der RWM Schweiz AG informieren. Vergibt der Lieferant Aufträge an Unterlieferanten, ist er verpflichtet, die Anforderungen dieser QSV auch in Richtung seiner Unterlieferanten umzusetzen. Die Qualitätsstrategie des Lieferanten ist auf ständige Verbesserung seiner Prozesse und Leistungen auszurichten. Die Ziele sind „Null Fehler“, 100% Liefertreue sowie Kostensenkung. Der Lieferant trägt die uneingeschränkte Verantwortung für das von ihm gelieferte Produkt bzw. für die von ihm erbrachte Leistung. Weiterhin verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung zugesagter Termine wie z.B. Lieferung von Mustern, Einführung von Abstellmassnahmen, Endprüfungen etc.