Common use of Nachrangigkeit; Qualifizierter Rangrücktritt Clause in Contracts

Nachrangigkeit; Qualifizierter Rangrücktritt. 8.1 Rangrücktritt: Zur Vermeidung einer Insolvenz treten die Schuldverschreibungsinhaber mit ihren sämtlichen bestehenden und zukünftigen Forderungen aus den Schuldver- schreibungen einschließlich hiermit verbundener Zinsen und sonstiger Nebenforderun- gen („Nachrangforderungen“) gegenüber der Emittentin nach Maßgabe der nachfol- genden Regelungen hinter sämtliche Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Emittentin im Range zurück. Der vorstehende Rangrücktritt gilt hinsichtlich der Nachrangforderungen auch nach Eintritt der Insolvenz und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie im Fall einer Li- quidation der Emittentin. 8.2 Verhältnis zu anderen Gläubigern: Im Verhältnis zu anderen Forderungen von Gläubi- gern, die ebenso mit ihren Forderungen in den unter Ziff. 10.1 genannten Rang zurück- getreten sind oder zurücktreten, insbesondere den Forderungen aus den Finanzierun- gen gemäß Ziff. 2.1.1, besteht Gleichrang.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen

Nachrangigkeit; Qualifizierter Rangrücktritt. 8.1 10.1 Rangrücktritt: Zur Vermeidung einer Insolvenz treten die Schuldverschreibungsinhaber mit ihren sämtlichen bestehenden und zukünftigen Forderungen aus den Schuldver- schreibungen einschließlich hiermit verbundener Zinsen und sonstiger Nebenforderun- gen („Nachrangforderungen“) gegenüber der Emittentin nach Maßgabe der nachfol- genden Regelungen hinter sämtliche Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Emittentin im Range zurück. Der vorstehende Rangrücktritt gilt hinsichtlich der Nachrangforderungen auch nach Eintritt der Insolvenz und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie im Fall einer Li- quidation der Emittentin. 8.2 10.2 Verhältnis zu anderen Gläubigern: Im Verhältnis zu anderen Forderungen von Gläubi- gern, die ebenso mit ihren Forderungen in den unter Ziff. 10.1 genannten Rang zurück- getreten sind oder zurücktreten, insbesondere den Forderungen aus den Finanzierun- gen gemäß Ziff. 2.1.1, besteht Gleichrang.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Nachrangigkeit; Qualifizierter Rangrücktritt. 8.1 Rangrücktritt: Zur Vermeidung einer Insolvenz Überschuldung nach § 19 InsO, einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und/oder einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO bei der Emittentin treten die Schuldverschreibungsinhaber mit ihren sämtlichen bestehenden und zukünftigen Forderungen aus den Schuldver- schreibungen Schuldverschreibungen einschließlich hiermit verbundener Zinsen und sonstiger Nebenforderun- gen Nebenforderungen („Nachrangforderungen“) gegenüber der Emittentin nach Maßgabe der nachfol- genden nachfolgenden Regelungen hinter sämtliche Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Emittentin im Range zurück. Der vorstehende Rangrücktritt gilt hinsichtlich der Nachrangforderungen auch nach Eintritt der Insolvenz und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie im Fall einer Li- quidation Liquidation der Emittentin. 8.2 Verhältnis zu anderen Gläubigern: Im Verhältnis zu anderen Forderungen von Gläubi- gernGläubigern, die ebenso mit ihren Forderungen in den unter Ziff. 10.1 8.1 genannten Rang zurück- getreten zurückgetreten sind oder zurücktreten, insbesondere den Forderungen aus den Finanzierun- gen Finanzierungen gemäß Ziff. 2.1.12.1, besteht Gleichrang.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen