Zulässige Zahlungen Musterklauseln

Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Aufforderung hin darzulegen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.
Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren künftigen Jah- res- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten der Emittentin über- steigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Verlangen hin darzulegen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.
Zulässige Zahlungen. Die nachrangigen Forderungen der Schuldverschreibungsinhaber können nur aus bestehenden oder künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen bestehenden oder künftigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen der Emittentin beglichen werden.