Zahlungsverbot Musterklauseln

Zahlungsverbot. Die Schuldverschreibungsinhaber verpflichten sich, ihre Nachrangforderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens solange und soweit nicht gegenüber der Emittentin geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung der Nachrangforderungen einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde, d.h. zu einer Überschuldung im Sinne des § 19 InsO und/oder zu einer Zahlungsunfähigkeit oder drohenden Zahlungsunfähigkeit im Sinne der §§ 17, 18 InsO führen würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre).
Zahlungsverbot. Wir zahlen eine Versicherungsleistung nicht aus, solange uns die Auszahlung an einen bestimmten Leistungsempfänger aufgrund einer deutschen gesetzlichen Bestimmung oder einer EU-Verordnung untersagt ist. Ihr Antrag und die dort beigefügten Allgemeinen und Besonderen Bedingun- gen sowie die sonstigen ausgehändigten Verbraucherinformationen sind Bestand- teil des Vertrages, soweit sie den Vor- schriften des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Altersvorsorgevertrags maßgeblichen Fassung nicht widersprechen.

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  • Zahlung 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.