Zweifelsregelung Musterklauseln

Zweifelsregelung. Die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin stellen vorsorglich klar, dass mit dem vorstehenden Rangrücktritt weder ein Verzicht der Schuldverschreibungsinhaber auf die Nachrangforderungen noch eine Änderung des Inhalts der Nachrangforderungen in der Weise bezweckt ist, dass diese im Sinne von § 5 Abs. 2a EStG künftig nur noch aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen der Emittentin zu erfüllen sein sollen.
Zweifelsregelung. Der Einsteller ist nicht berechtigt, für die in dieser Vereinbarung genannten Flächen eine Prämie im Sinne der EU-Agrarreform zu beantragen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung vereinbart werden, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Vereinbarungslücke.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.