Nachrichtenübermittlung bei Störungen. a) Informationen über einen Ausfall der Gemeinschaftsplattform und/oder ein außergewöhnliches externes Ereignis werden den Teilnehmern über die nationalen Kommunikationskanäle, das ICM und das T2IS übermittelt. Nachrichten an die Teilnehmer enthalten insbesondere folgende Informationen:
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