Common use of Nachrichtenübermittlung bei Störungen Clause in Contracts

Nachrichtenübermittlung bei Störungen. a) Informationen über einen Ausfall der Gemeinschaftsplattform und/oder ein außergewöhnliches externes Ereignis werden den Teilnehmern über die nationalen Kommunikationskanäle, das ICM und das T2IS übermittelt. Nachrichten an die Teilnehmer enthalten insbesondere folgende Informationen:

Appears in 6 contracts

Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de