Inkrafttreten und Verbindlichkeit Musterklauseln

Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 21. November 2021. (2) Mit der Beantragung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-BBk stimmen die antragstellenden TIPS- Geldkontoinhaber diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für den Verkehr mit der TIPS-Plattform die folgenden Regelungen: 1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten (1) Zum Austausch von Nachrichten hat ein TIPS-Geldkontoinhaber die Dienste mindestens eines Netzwerkdienstleisters in Anspruch zu nehmen. (2) Für den Erhalt von für den TIPS-Geldkontoinhaber relevanten Nachrichten, wie beispielsweise in Verbindung mit Berichten, und Höchst- und Mindestbetragsmitteilungen, gibt ein TIPS-Geldkontoinhaber eine TIPS-DN an. Diese kann sich von der für den Austausch von Instant Payment-Aufträgen verwendeten TIPS-DN unterscheiden. (3) Jeder TIPS-Geldkontoinhaber muss vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen. (4) Für die Übermittlung von Liquiditätsübertragungsaufträgen von einem TIPS-Geldkonto auf ein PM-Konto werden die Dienste eines Netzwerkdienstleisters oder des ICM in Anspruch genommen. Zu Liquiditätsübertragungen gehören unter anderem die spezifische bis zu 34-stellige Kontonummer des sendenden TIPS-Geldkontoinhabers und den BIC des empfangenden PM-Xxxxxx. (5) Der Informationsaustausch mit der TIPS-Plattform kann entweder im A2A- oder im U2A-Modus erfolgen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichtenaustausches zwischen dem TIPS-Geldkonto und der TIPS-Plattform wird die Public Key Infrastructure (PKI) des verwendeten Netzwerkdienstleisters genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von diesem Netzwerkdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen. (6) Der Informationsaustausch mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement (Common Reference Data Management) erfolgt im U2A-Modus. Mit der Komponente Gemeinsames Referenzdatenmanagement können Anwender die vom TIPS-Dienst benötigten Referenzdaten konfigurieren, erstellen und pflegen. (7) Die TIPS-Geldkontoinhaber beachten die Nachrichtenstruktur und die Feldbelegungsregeln der ISO-Norm 20022. Nachrichtenstruktur und Feldbelegungsregeln sind in Kapitel 3.3.2 des TIPS-UDFS definiert. (8) Die Feldbelegung wird auf der Ebene der TIPS-Plattform gemäß den Anforderungen der TIPS UDFS geprüft.
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. 1. Diese Bedingungen gelten ab dem 21. November 2021. 2. Mit der Beantragung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-BBk stimmen die Antragsteller, die den internetbasierten Zugang nutzen, diesen Bedingungen, sowohl im Verhältnis zu anderen Teilnehmern als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für die Abwicklung von Zahlungsaufträgen im Rahmen des internetbasierten Zugangs die folgenden Regelungen: 1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten 1) Jeder Teilnehmer, der den internetbasierten Zugang nutzt, muss sich mit dem ICM von TARGET2 verbinden, indem er einen Local Client, ein Betriebssystem und einen Internetbrowser gemäß dem Anhang „Internetbasierte Teilnahme - Systemanforderungen für den Internetzugang“ zu den User Detailed Functional Specifications (UDFS) mit bestimmten Einstellungen verwendet. Alle PM-Konten der Teilnehmer erhalten einen acht- bzw. elfstelligen BIC als Kennung. Darüber hinaus muss jeder Teilnehmer vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen. 2) Für die Übermittlung von Zahlungsaufträgen und Zahlungsnachrichten im PM wird die TARGET2-Plattform BIC, TRGTXEPMLVP, als Sender und Empfänger von Nachrichten genutzt. Zahlungsaufträge, die an einen Teilnehmer gesendet werden, der den internetbasierten Zugang nutzt, sollten diesen Teilnehmer als Empfänger in dem Feld für den Begünstigten benennen. Zahlungsaufträge, die von einem Teilnehmer eingegeben wurden, der den internetbasierten Zugang nutzt, werden diesen Teilnehmer als den Auftraggeber identifizieren. 3) Die Teilnehmer, die den internetbasierten Zugang nutzen, verwenden die Public Key Infrastructure (PKI) gemäß dem „Benutzerhandbuch Internetzugang für den Public-Key- Zertifizierungsdienst“.
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. 1. Diese Bedingungen gelten ab dem 21. November 2021. 2. Mit der Beantragung eines T2S-Geldkontos in TARGET2- OeNB stimmen die Antragsteller diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der OeNB, automatisch zu. 1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2- OeNB bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten: (1) Zum Austausch von Nachrichten werden in T2S die Dienste eines Netzwerkdienstleisters in Anspruch ge- nommen. Jeder T2S-Geldkontoinhaber, der eine Direkt- verbindung nutzt, benötigt einen Anschluss an das Secure IP Network mindestens eines Netzwerkdienstleisters. (2) Jeder T2S-Geldkontoinhaber muss vor seiner Aufnahme in TARGET2-OeNB eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen. (3) Für die ťbermittlung von Liquiditätsüberträgen auf dem T2S-Geldkonto werden die Dienste eines Netz- werkdienstleisters in Anspruch genommen. Liquiditäts- überträge werden direkt an den T2S DN gerichtet und müssen folgende Angaben enthalten: a) im Fall von Liquiditätsüberträgen zwischen zwei T2S-Geldkonten die jeweilige spezifische 34-stellige Kontonummer sowohl des sendenden als auch des empfangenden T2S-Geldkontoinhabers oder b) im Fall von Liquiditätsüberträgen von einem Geld- konto auf ein PM-Konto die spezifische 34-stellige Kontonummer des sendenden T2S-Geldkontoinhabers und die Kontonummer des empfangenden PM-Xxxxxx. (4) Der Informationsaustausch mit der T2S-Plattform kann entweder im A2A- oder im U2A-Modus erfolgen. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichten- austausches zwischen dem T2S-Geldkonto und der T2S-Plattform wird die Public Key Infrastructure (PKI) eines Netzwerkdienstleisters genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von diesem Netzwerkdienst- leister zur Verfügung gestellten Unterlagen. (5) Die T2S-Geldkontoinhaber beachten die Nachrichten- struktur und die Feldbelegungsregeln der ISO-Norm 20022. Bei allen Nachrichten muss ein Business Appli- cation Header (BAH) angegeben werden. Nachrichten- struktur, Feldbelegungsregeln und BAHs sind in den ISO-Unterlagen mit den für T2S geltenden Einschrän- kungen in Kapitel 3.3.3 Cash Management (camt) der T2S UDFS definiert. (6) Die Feldbelegung wird auf der Ebene der T2S-Plattform gemäß den Anforderungen der T2S UDFS geprüft.
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. 1. Diese Bedingungen gelten ab dem 21. November 21. 2. Mit der Beantragung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-BBk stimmen die Antragsteller diesen Bedingungen, sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Für die Bearbeitung von Zahlungsaufträgen gelten neben den Harmonisierten Bedingungen die folgenden Regeln: 1. Technische Anforderungen für die Teilnahme an TARGET2-BBk bezüglich Infrastruktur, Netzwerk und Formaten (1) Zum Austausch von Nachrichten werden in TARGET2 die Dienste von SWIFT in Anspruch genommen. Daher benötigt jeder Teilnehmer eine Verbindung zum Secure IP Network (SIPN) von SWIFT. Alle PM-Konten der Teilnehmer erhalten einen acht- bzw. elfstelligen SWIFT-BIC als Kennung. Darüber hinaus muss jeder Teilnehmer vor seiner Aufnahme in TARGET2-BBk eine Reihe von Tests bestehen, um seine technische und operationale Eignung unter Beweis zu stellen. (2) Für die Übermittlung von Zahlungsaufträgen und Zahlungsnachrichten im PM wird der SWIFTNet FIN Y-Copy-Service genutzt. Dafür wird eine SWIFT Closed User Group (CUG) eingerichtet. Zahlungsaufträge innerhalb dieser TARGET2-CUG werden direkt an den empfangenden TARGET2-Teilnehmer adressiert, und zwar durch Eingabe von dessen BIC in den Header der SWIFTNet FIN-Nachricht. (3) Für die Informations- und Kontrolldienste können die folgenden SWIFTNet-Dienstleistungen genutzt werden: a) SWIFTNet InterAct b) SWIFTNet FileAct und/oder c) SWIFTNet Browse. (4) Zur Gewährleistung der Sicherheit des Nachrichtenaustausches zwischen den Teilnehmern wird ausschließlich die Public Key Infrastructure (PKI) von SWIFT genutzt. Informationen zur PKI finden sich in den von SWIFT zur Verfügung gestellten Unterlagen. (5) Der von SWIFT Relationship Management Application (RMA) bereitgestellte Dienst „bilateral relationship management“ wird nur mit dem zentralen SSP-BIC (central destination BIC) und nicht für Zahlungsnachrichten zwischen TARGET2-Teilnehmern verwendet.
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 20. November 2023. (2) Mit der Beantragung der Teilnahme an TARGET-BBk stimmen die Antragsteller diesen Bedingungen, sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu.
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. (1) Diese Bedingungen gelten ab dem 20. Xxxx November 2023. (2) Mit der Beantragung der Teilnahme an TARGET-BBk stimmen die Antragsteller diesen Bedingungen, sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu.
Inkrafttreten und Verbindlichkeit. 1. Diese Bedingungen gelten ab dem 30. November 2018. 2. Mit der Beantragung eines T2S-Geldkontos in TARGET2-BBk stimmen die Antragsteller diesen Bedingungen sowohl im Verhältnis untereinander als auch gegenüber der Bank, automatisch zu. Zusätzlich zu den Bedingungen gelten für den Verkehr mit der T2S-Plattform die folgenden Regelun- gen:

Related to Inkrafttreten und Verbindlichkeit

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?