Nationale Aktionsprogramme Musterklauseln

Nationale Aktionsprogramme. 1. Zweck nationaler Aktionsprogramme ist es, die Faktoren, die zur Wüstenbildung beitragen, sowie praktische Massnahmen zu bestimmen, die zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen notwendig sind.
Nationale Aktionsprogramme. 1. Bei der Ausarbeitung und Durchführung nationaler Aktionsprogramme können die Vertragsparteien der Region, die betroffene Länder sind, gegebenenfalls entspre- chend ihren jeweiligen Gegebenheiten und ihrer jeweiligen Politik unter anderem

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