Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten. Bei der Vermittlung von Baurechten beträgt die Höchstprovision jeweils bei einer Dauer des Baurechts von • 10 bis 30 Jahren 3 % • über 30 Jahre 2 % des auf die Dauer des vereinbarten Baurechtes entfallenden Bauzinses. Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 % eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 % zzgl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre vereinbart werden (Wert- grenzenregelung § 12 Abs. 4 IMVO). Da die Obergrenze mit 2 % des auf 45 Jahre entfallenden Bau- zinses limitiert ist, stellt dieser Betrag unabhängig von einer länger vereinbarten Vertragsdauer gleichzeitig die Höchstprovision dar.
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Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten. Bei der Vermittlung von Baurechten beträgt die Höchstprovision jeweils bei einer Dauer des Baurechts von • 10 bis 10-30 Jahren 3 3% • über 30 Jahre 2 2% (max. für 45 Jahre) des auf die Dauer des vereinbarten Baurechtes entfallenden Bauzinses. Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 2% eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 3% zzglzuzügl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre vereinbart werden (Wert- grenzenregelung Wertgrenzenregelung § 12 Abs. Abs 4 IMVO). Da die Obergrenze mit 2 2% des auf 45 Jahre entfallenden Bau- zinses Bauzinses limitiert ist, stellt dieser Betrag unabhängig von einer länger vereinbarten Vertragsdauer gleichzeitig die Höchstprovision dar.
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Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten. Bei der Vermittlung von Baurechten beträgt die Höchstprovision jeweils bei einer Dauer des Baurechts von • 10 bis 30 Jahren 3 % • über 30 Jahre 2 % des auf die Dauer des vereinbarten Baurechtes Baurechts entfallenden Bauzinses. Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 % eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 % zzgl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre vereinbart werden (Wert- grenzenregelung Wertgrenzenregelung § 12 Abs. 4 IMVO). Da die Obergrenze mit 2 % des auf 45 Jahre entfallenden Bau- zinses Bauzinses limitiert ist, stellt dieser Betrag unabhängig von einer länger vereinbarten Vertragsdauer gleichzeitig die Höchstprovision dar.
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Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten. Bei der Vermittlung von Baurechten beträgt die Höchstprovision jeweils bei einer Dauer des Baurechts von • 10 bis 30 Jahren 3 3% • über 30 Jahre 2 2% des auf die Dauer des vereinbarten Baurechtes Baurechts entfallenden Bauzinses. Bei einer Baurechtsdauer von mehr als 30 Jahren darf anstelle der 2 2% eine Pauschalprovision in Höhe von jeweils 3 3% zzglzuzügl. USt. berechnet vom Bauzins für 30 Jahre Jahre, vereinbart werden (Wert- grenzenregelung Wertgrenzenregelung § 12 Abs. 4 IMVO). Da die Obergrenze mit 2 2% des auf 45 Jahre entfallenden Bau- zinses Ba uzinses limitiert ist, stellt dieser Betrag unabhängig von einer länger längeren vereinbarten Vertragsdauer gleichzeitig die Höchstprovision dar.
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