Common use of Netzabschlusspunkt und Endgeräte Clause in Contracts

Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist die von der FWAG zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente (i.d.R. ein Layer 3 Netzwerkgerät) welche in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbst. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird von der FWAG zur Verfügung gestellt. Die durch die FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt verbleiben im Eigentum der FWAG. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur durch Techniker der FWAG durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt zu verbinden. Für sämtliche, nicht durch FWAG bereitgestellte Endgeräte, übernimmt FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.

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Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Bei Zurverfügungstellung eines Telefonapparates durch die FWAG (siehe Produktausführungen Punkt 2.1), stellt dieser den Netzabschlusspunkt ist dar, in allen anderen Fällen die von der FWAG zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente Telefondose (i.d.R. ein Layer 3 NetzwerkgerätTDO) welche in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbstoder Anschlussdose für strukturierte Verkabelung. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird und die dazugehörige Verkabelung werden von der FWAG zur Verfügung gestellt. Die durch die FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt inkl. sämtlichen Modifikationen und Verkabelungen verbleiben jeweils im Eigentum der FWAG. Eine Demontage oder Modifikation des Netzabschlusspunktes sowie Softwareupdates oder -upgrades dieser der von FWAG bereitgestellten Geräte dürfen nur durch Techniker der FWAG durchgeführt werden. Eine Manipulation durch den Kunden ist nicht zulässig. FWAG übernimmt keine Verantwortung für die Funktionalität des VIE Festnetztelefonie Dienstes bei durch den Kunden vorgenommenen Modifikationen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt der FWAG zu verbinden. Der Kunde darf jedoch nur solche Endgeräte an die Teilnehmerschnittstelle bzw. den Netzabschlusspunkt anschließen, die den einschlägigen EU- und österreichischen rechtlichen Bestimmungen und Normen entsprechen. Für sämtlichediese, nicht durch die FWAG bereitgestellte gelieferte Endgeräte, übernimmt die FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Der Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben sowie die Endgeräte selbst obliegen ausschließlich dem Kunden. Weiters behält sich die FWAG das Recht vor, Aufwände, welche durch selbstbeschaffte Endgeräte bei FWAG verursacht werden, in Rechnung zu stellen.

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Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung in Kooperation mit A1 jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist die von der FWAG durch A1 zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente (i.d.R. ein Layer 3 Netzwerkgerät) welche und durch Techniker der A1 oder der FWAG installierte Router welcher entweder in den Kundenräumlichkeiten oder in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbst. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird von der FWAG A1 zur Verfügung gestellt. Die durch die A1 bzw. FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt verbleiben im Eigentum der A1 bzw. FWAG. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur durch Techniker der A1 oder FWAG durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die A1 bzw. FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt zu verbinden. Für sämtliche, nicht durch A1 bzw. FWAG bereitgestellte Endgeräte, übernimmt FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.

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Samples: www.airportcity.at