Ausschluss Innere Unruhen Musterklauseln

Ausschluss Innere Unruhen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Innere Unruhen. Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen. Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukle- are Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsge- mäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschluss- schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumin- dest durch Spuren nachweisbar ist. Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge ei- nes Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensi- tät der Kraftäußerung. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunter- schieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfin- det. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusam- menfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck in- folge eines inneren Unterdrucks. Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahr- zeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung. Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Lenker der Versi- cherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft lebende Person ist. Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach A3.1. bis A3.7 entstanden sind. Sengschäden aus anderen Ursachen sind bis zu...
Ausschluss Innere Unruhen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen, soweit nicht nach Ziff.4.7.1 mitversichert.
Ausschluss Innere Unruhen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa- chen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Innere Unruhen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unru- hen.
Ausschluss Innere Unruhen. Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen, siehe aber A 4.10. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen. 3.Ausschluss Kernenergie Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Ausschluss Innere Unruhen. Nicht versichert sind Schäden durch innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Bei Vereinbarung des PLUS-Tarifs gilt dieser Aus- schluss nicht. Dies gilt jedoch nicht für beschädigte oder zerstörte Laden- bzw. Schaufensterscheiben. Ferner erfolgt keine Leistung, soweit ein öffentlich-rechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Das gilt auch dann, wenn dieser lediglich hilfsweise eingeräumt wird.
Ausschluss Innere Unruhen. Nicht versichert sind Schäden durch innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Bei Vereinbarung des PLUS-Tarifs gilt dieser Ausschluss nicht.