Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist die von der FWAG zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente (in der Regel ein Layer 3 Netzwerkgerät) welche in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbst. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird von der FWAG zur Verfügung gestellt. Die durch die FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt verbleiben im Eigentum der FWAG. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur durch Techniker der FWAG durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt zu verbinden. Für sämtliche, nicht durch FWAG bereitgestellte Endgeräte, übernimmt FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.
Appears in 3 contracts
Samples: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung
Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung in Kooperation mit UPC jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist die von der FWAG durch UPC zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente (und durch Techniker der UPC oder der FWAG installierte Router welcher entweder in der Regel ein Layer 3 Netzwerkgerät) welche den Kundenräumlichkeiten oder in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbst. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird von der FWAG UPC zur Verfügung gestellt. Die durch die UPC bzw. FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt verbleiben im Eigentum der UPC bzw. FWAG. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur durch Techniker der UPC oder FWAG durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die UPC bzw. FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt zu verbinden. Für sämtliche, nicht durch UPC bzw. FWAG bereitgestellte Endgeräte, übernimmt FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst selbst, sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.
Appears in 1 contract
Samples: Leistungsbeschreibung