Netzanschluss und Leistungsbereitstellung. 4.1 Der Netzanschluss und die Leistungsbereitstellung an der netzseitigen Übergabestelle sind im Netzanschlussvertrag mit dem Anschlussnehmer geregelt. Bei mehreren Nutzern eines An- schlusspunktes darf die Summe der in Anspruch genommenen Leistung aller Anschlussnutzer an diesem Anschlusspunkt nicht höher sein als die im Netzanschlussvertrag vereinbarte ma- ximale Leistung (Netzanschlusskapazität). Ein Anspruch auf eine höhere Netzanschlusskapa- zität besteht nicht. Die Anschlussnutzer dürfen die mit dem Anschlussnehmer vereinbarte Netzanschlusskapazität des Netzanschlusses nicht überschreiten.
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Netzanschluss und Leistungsbereitstellung. 4.1 Der Netzanschluss und die Leistungsbereitstellung an der netzseitigen Übergabestelle sind im Netzanschlussvertrag mit dem Anschlussnehmer geregelt. Bei mehreren Nutzern eines An- schlusspunktes Anschlussnutzern darf die Summe der in Anspruch genommenen Leistung aller Anschlussnutzer an diesem einem Anschlusspunkt nicht höher sein als die im Netzanschlussvertrag vereinbarte ma- ximale maximale Leistung (NetzanschlusskapazitätNetzanschlusska- pazität). Ein Anspruch auf eine höhere Netzanschlusskapa- zität Netzanschlusskapazität besteht nicht. Die Anschlussnutzer Kunden dürfen die mit dem Anschlussnehmer vereinbarte Netzanschlusskapazität des Netzanschlusses nicht überschreiten.
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