Anschlussnutzung. 16 Nutzung des Anschlusses § 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Anschlussnutzung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Anschlussnutzung zur Verbrauchsermittlung, Abrechnung der Netznutzung, Mehr- Mindermengenabrechnung und Vertragsabwicklung. Zu den für die vorgenannten Zwecke verarbeiteten Daten zählen insbesondere Ihr Name, Ihre Anschrift und gegebenenfalls ihr Geburtsdatum, Ihre Kundennummer, die Zählernummer, Verbrauchsdaten, der Name Ihres Energielieferanten, die Marktlokation sowie Technische Stamm- und Gerätedaten und im Falle einer desintegrierten Netznutzung (Selbstzahler) Ihre Kontodaten / Bankverbindung. Wir erhalten die Daten in der Regel von Ihnen selbst, gegebenenfalls aber auch vom Anschlussnehmer oder von einer öffentlichen Stelle (z. B. Verwaltungsbehörde). Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen unserer rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen, Verordnungen und Verträgen. Im Wesentlichen sind das: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), Netznutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag, Strom- und Gasnetzzugangsverordnung (StromNZV, GasNZV), Kooperationsvereinbarung Gas (KOV), Strom- und Gas- Grundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall (z. B. Netznutzung) bzw. nach den gesetzlichen Vorgaben (z. B. Meldepflichten, Abfragen von Behörden). Insbesondere erfasst sind die Erstellung von Abrechnungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung sowie die Verarbeitung auf Grund von rechtlichen Verpflichtungen, denen wir als Netzbetreiber im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes unterliegen. Ohne diese Datenverarbeitung können wir unsere Leistungspflichten nicht erfüllen. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z. B. zur Abrechnungserstellung, Abwicklung der Zahlung, zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auftragsverarbeiter (z. B. Energieversorgungsunternehmen, vorgelagerte Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Versanddienstleister, Callcenter). Darüber hinaus unterliegen wir regulatorischen Berichts- und Veröffentlichungspflichten, in deren Rahmen wir die entsprechenden Daten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls ...
Anschlussnutzung. 16 Nutzung des Anschlusses
Anschlussnutzung. 16 Nutzung des Anschlusses § 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung § 18
Anschlussnutzung. Die Nutzung des Hausanschlusses für die Versorgung mit Energie erfolgt auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses, das zwischen dem Netzendkunden und dem Netzbetreiber - der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) - besteht, und zwar entweder direkt auf der Grundlage der „Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ - bei Strom - oder der „Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)“ bei der Gasversorgung. Sofern im Einzelfall erforderlich, wird dieses Rechtsverhältnis - das Voraussetzung für die Belieferung mit Energie im Rahmen eines Versorgungsvertrages ist - durch die SWS für den Kunden sichergestellt; dieser bevollmächtigt die SWS mit dem Abschluss des dafür erforderlichen Vertrages.
Anschlussnutzung. 2.1 Die Anschlussnutzung setzt einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität voraus.
Anschlussnutzung. 16 Nutzung des Anschlusses § 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung Teil 4 Gemeinsame Vorschriften Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen § 20 Technische Anschlussbedingungen § 21 Zutrittsrecht § 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Anschlussnutzung. 1. Der Kunde ist zur Nutzung des Anschlusses zum Bezug von Fernwärme von dem Fernwärmeversorgungsunternehmen berechtigt.
Anschlussnutzung. Die Nutzung des Hausanschlusses für die Versorgung mit Strom und Gas erfolgt auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses, das zwischen dem Netzendkunden und dem Netzbetreiber - Stadtwerke Neuruppin GmbH - besteht und zwar direkt auf der Grundlage der Niederspannungsan- schlussverordnung (NAV) sowie der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Ändert oder erweitert der Kunde bestehende Strom- / Gasanlagen oder möchte er zusätzliche Verbrauchsgeräte anschließen, so hat er dies der SWN GmbH vor Inbetriebnahme schriftlich mitzuteilen, soweit sich durch die Änderung der Strom- / Gasverbrauch erheblich erhöht. Erheblich ist eine Änderung des Strom- / Gasverbrauches, wenn sie um mehr als 20 Prozent vom Vorjahresverbrauch abweicht.
Anschlussnutzung. 9. Voraussetzungen für die Nutzung des Netzan- schlusses