NETZKOMMUNIKATIONSRICHTLINIE Musterklauseln

NETZKOMMUNIKATIONSRICHTLINIE. VI. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich und hat sicherzustellen, dass seine gesamte M2M Lösung einschließlich Kommunikationsmodul, Gerät und Kundenendpunkt (backend) dieser Netzkommunikationsrichtlinie folgen.