Common use of Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung) Clause in Contracts

Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung). A1-9.1 Für Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages neu entstehen, ist die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auf- forderung des Versicherers jedes neue Risiko inner- halb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzei- tige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs- xxxxxx zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs- schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung). A1-9.1 Für Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrags neu entstehen, ist die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auf- forderung Auffor- derung des Versicherers jedes neue Risiko inner- halb innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die rechtzei- tige rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs- xxxxxx Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen verstri- chen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung). A1-9.1 Für Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetz- liche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages Versicherungsver- trags neu entstehen, ist die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auf- forderung des Versicherers jedes neue Risiko inner- halb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt Unter lässt der Versicherungsnehmer die rechtzei- tige Anzeigerechtzeitige An- zeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs- xxxxxx Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen hinzuge- kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen ver- strichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige An- zeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs- schutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung). A1-9.1 Für 1.9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die ge- setzliche Haftpflicht aller versicherten Personen aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrags neu entstehen, ist die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auf- forderung Auffor- derung des Versicherers jedes neue Risiko inner- halb innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die rechtzei- tige rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs- xxxxxx Versicherungsnehmer zu beweisenbe- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung Eini- gung über die Höhe des dieses Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung). A1-9.1 Für 1.9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die ge- setzliche Haftpflicht aller versicherten Personen aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrags neu entstehen, ist die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auf- forderung Auffor- derung des Versicherers jedes neue Risiko inner- halb innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die rechtzei- tige rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs- xxxxxx Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung Eini- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustandezu- stande, entfällt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversiche- rung). A1-9.1 Für 1.9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die ge- setzliche Haftpflicht aller versicherten Personen aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungs- vertrages Versicherungsvertrags neu entstehen, ist die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers im Umfang des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Auf- forderung Auffor- derung des Versicherers jedes neue Risiko inner- halb innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die rechtzei- tige rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungs- xxxxxx Versicherungsnehmer zu beweisenbe- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung Eini- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustandezu- stande, entfällt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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