Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werden: a) Energie und Brennstoffe, b) Anlagen und Ausrüstung, c) Maschinen und Werkzeuge, d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werden:
(a) Energie und Brennstoffe,;
(b) Anlagen und Ausrüstung,;
(c) Maschinen und Werkzeuge,; oder
(d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder und nicht eingehen sollen.
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Samples: Handelsabkommen, Handelsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt be- rücksichtigt zu werden:
(a) Energie und Brennstoffe,
(b) Anlagen und Ausrüstung, einschliesslich der für ihren Unterhalt gebrauchten Güter,
(c) Maschinen Maschinen, Werkzeuge, Pressmatrizen und Werkzeuge,Gussformen und
(d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender der folgenden, gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse verwendeten Waren nicht berücksichtigt zu werden:
a) Energie und Brennstoffe,
b) Anlagen und Ausrüstung,
c) Maschinen und Werkzeuge,
d) ErzeugnisseWaren, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt be- rücksichtigt zu werden:
a) Energie und Brennstoffe,
b) Anlagen und Ausrüstung,
c) Maschinen Maschinen, Werkzeuge, Pressmatrizen und Werkzeuge,Gussformen und
d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werden:
a) Energie und Brennstoffe,
b) Anlagen und Ausrüstung,
c) Maschinen und Werkzeuge,
d) ErzeugnisseWaren, die nicht weder in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht noch darin eingehen sollen.
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Samples: Regional Agreement
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis ist, braucht wird der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werdenbe- rücksichtigt:
a) Energie und Brennstoffe,;
b) Anlagen und Ausrüstung,;
c) Maschinen und Werkzeuge,; oder
d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Handelsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt be- rücksichtigt zu werden:
a) Energie und Brennstoffe,
b) Anlagen und Ausrüstung,
c) Maschinen und Werkzeuge,
d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Abkommen Zur Änderung Des Übereinkommens Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werden:
(a) Energie und Brennstoffe,
(b) Anlagen und Ausrüstung, einschliesslich der für ihren Unterhalt gebrauchten Güter,
(c) Maschinen Maschinen, Werkzeuge, Pressmatrizen und Werkzeuge,Gussformen und
(d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Neutrale Elemente. Bei der Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt be- rücksichtigt zu werden:
(a) Energie und Brennstoffe,;
(b) Anlagen und Ausrüstung,;
(c) Maschinen Maschinen, Werkzeuge, Pressmatrizen und Werkzeuge,Gussformen; und
(d) Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder nicht eingehen sollen.
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Samples: Freihandelsabkommen