Nicht abrechenbare Kosten. Unbeschadet der Regelung zu den nicht abrechenbaren Kosten (Ziff. 3.2) können zu Lasten der Projektmittel nicht abgerechnet werden: Honorare, Kosten für die Druckle- gung der Kongress- und Tagungsberichte, Bewirtungskosten und Kosten für Rahmen- programme.
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Nicht abrechenbare Kosten. Unbeschadet der Regelung zu den nicht abrechenbaren Kosten (Ziff. 3.2) können zu Lasten der Projektmittel bewilligten Mittel nicht abgerechnet werden: Referenten-Honorare, Kosten für die Druckle- gung Drucklegung der Kongress- und Tagungsberichte, Bewirtungskosten und Kosten für Rahmen- programmeRahmenprogramme.
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