Common use of Nicht versicherte Schäden an Technischen Gebäudebestand- teilen Clause in Contracts

Nicht versicherte Schäden an Technischen Gebäudebestand- teilen. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- chen nicht auf: 3.17 versicherbar sind. Diese Ausschlüsse gelten nicht für benachbarte Maschinenteile, die infolge eines solchen Schadens beschädigt werden und nicht auch ihrerseits aus Gründen gemäß Ziffer 43.4.2.1 bis 43.4.2.4 bereits er- neuerungsbedürftig waren. Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 43.4.2.1 bis 43.4.2.4 gelten ferner nicht in den Fällen gemäß Ziffer 43.2.1, 43.2.2, 43.2.4 und 43.2.6. Ob ein Konstruktionsfehler vorliegt, wird nach dem Stand der Technik zur Zeit der Konstruktion beurteilt, bei Bedienungs-, Material- oder Ausführungsfehlern nach dem Stand der Technik zur Zeit der Herstel- lung. einer Weisung des Versicherers nicht folgt oder soweit der Dritte dem Versicherungsnehmer Schadenersatz leistet. Der Versicherer ersetzt die nachfolgend genannten, infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufwendungen für: Der Ersatz dieser Kosten/Aufwendungen erfolgt auf Erstes Risiko und ist auf die vereinbarte Entschädigungsgrenze begrenzt. Als Versiche- rungsleistung wird die Entschädigung um den vereinbarten Selbstbe- halt gekürzt.

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