Common use of Nichtanwendbarkeit Clause in Contracts

Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Öffentlichkeitsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages.

Appears in 3 contracts

Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: Im Öffentlichkeitsregister eingetragene Führungspersonen Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber Betriebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister, eingetragene Partner). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Öffentlichkeitsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber Betriebs- inhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener eingetra- gener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Öffentlichkeitsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Öffentlichkeitsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages. • Xxxxxxx, Studenten und Praktikanten gemäss Definition Lohn- und Protokollver- einbarung.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber Betriebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Öffentlichkeitsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamtarbeitsvertrag