Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Handelsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages. • Xxxxxxx und Studenten, die während der Schul- bzw. Semesterferien ein auf max. 8 Wochen befristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Praktikanten, die ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis ein- gehen, das nachweislich für die Ausbildung benötigt wird. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Kantinen- und Reinigungspersonal
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Handelsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages. • Xxxxxxx und Studenten, die während der ordentlichen Schulzeit bzw. dem Voll- zeitstudium ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder während den Schul- bzw. Semesterferien ein auf befristetes Arbeitsverhältnis (max. 8 Wochen befristetes Arbeitsverhältnis Wochen) eingehen. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Praktikanten, die ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis ein- gehen, das nachweislich für die Ausbildung benötigt wird. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Kantinen- und Reinigungspersonal
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Handelsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages. • Xxxxxxx und Studenten, die während der Schul- bzw. Semesterferien ein auf max. 8 Wochen befristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Praktikanten, die ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis ein- gehen, das nachweislich für die Ausbildung benötigt wird. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Kantinen- und Reinigungspersonal.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Nichtanwendbarkeit. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesamtarbeitsvertrages gelten der Be- triebsinhaber und dessen im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister). Ferner sind vom vorliegenden GAV folgende Personen ausgenommen: • Im Handelsregister eingetragene Führungspersonen • Lernende Personen. Es gelten die Rechte des Lehrvertrages. • Xxxxxxx und Studenten, die während der Schul- bzw. Semesterferien ein auf max. 8 Wochen befristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • Praktikanten, die ein auf maximal 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis ein- gehen, das nachweislich für die Ausbildung benötigt wird. Es gilt die entspre- chende Bestimmung in der Lohn- und Protokollvereinbarung. • das Kantinen- und Reinigungspersonal
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag