Nichtausübung von Rechten. 35.1 Das Versagen der jeweiligen Partei Schadenersatz für Verstöße zu verlangen, oder auf strenge Erfüllung einer Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen, oder die Nichterfüllung eines Teils oder der Rechte, auf die diese Partei aufgrund dieses Abkommens Anspruch hat keine stillschweigende Verzichtserklärung.
Nichtausübung von Rechten. Ein Verstoß bzw. ein Unterlassen einer Partei ihr/e Recht/e nach dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auszuüben, bedeutet in keinem Fall einen Verzicht auf diese/s Recht/e. 12. Non-exertion of rights A violation or an omission of a Contractual Party to enforce or exert its right/s in accordance with this Agreement does in no way mean that it waives this/these right/s. 13.
Nichtausübung von Rechten. Wenn wir ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB nicht durchsetzen, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar, sofern dies nicht schriftlich von uns anerkannt wurde. Sofern dies nicht ausdrücklich in die- sen AGB festgelegt ist, erfolgt die Ausübung sämtlicher Rechte durch eine Partei im Rahmen dieser AGB ohne Einschränkung anderer, ihr im Rahmen dieser AGB oder anderweitig zustehender Rechte.