Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung bewirken.
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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung, Kraftfahrzeug Kaskoversicherung
Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden versichern- den Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung Nichtbeantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall Versiche- rungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung bewirken.
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Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos Risi- kos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung Nicht- beantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung Nicht- zahlung der Versicherungsleistung bewirken.
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Samples: Rechtsschutz Versicherung
Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung Schadens- /Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung bewirken.
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Samples: Betriebsunterbrechungsversicherung
Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall Versiche- rungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung Beur- teilung des zu versichernden Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung Schadens- /Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung Versiche- rungsleistung bewirken.
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Samples: Lebensversicherung
Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung Nichtbeantwor- tung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung bewirken.
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Samples: Kraftfahrzeug Kaskoversicherung
Nichtbeantwortung von Fragen. Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht-Beantwortung Nichtbeantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung Versicherungs- leistung bewirken.
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Samples: Einkommenssicherung