Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? Musterklauseln

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Gefahrsveränderung
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. 6.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und voll- ständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn eine an- dere Person versichert werden soll, ist auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich. 6.2 Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des Ver- trages zurücktreten. Tritt der Versicherungsfall innerhalb dieser drei Jahre ein, können wir auch noch nach Ablauf dieser Frist zurücktreten. Wir können den Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben erklären. Wir kön- nen vom Vertrag jedoch nicht zurücktreten, wenn wir von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der An- gaben bzw. vom Eintritt des Versicherungsfalles Kennt- nis hatten oder der verschwiegene Umstand keinen Ein- fluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles hatte. 6.3 Bei arglistiger Täuschung können wir den Vertrag jeder- zeit anfechten. Wenn wir den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten, sind wir zu keiner Leistung verpflichtet. 6.4 Werden anzeigepflichtige (gefahrerhebliche) Umstände wegen Unkenntnis oder unverschuldet nicht angezeigt, wären wir nach § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) berechtigt, aufgrund des erhöhten Risikos die Prämie zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen. Auf dieses Recht verzichten wir hiermit ausdrücklich. Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz: (1) Ist die dem Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrages obliegende Anzeigepflicht verletzt worden, das Rücktrittsrecht des Versicherers aber ausgeschlossen, weil dem anderen Teil kein Ver- schulden zur Last fällt, so kann der Versicherer vom Beginn der laufenden Versicherungsperiode an eine höhere Prämie verlangen, falls sie mit Rücksicht auf die höhere Gefahr angemessen ist. Das gleiche gilt, wenn beim Abschluss des Vertrages ein für die Übernahme der Gefahr erheblicher Umstand dem Versicherer nicht angezeigt worden ist, weil er dem anderen Teil nicht bekannt war. (2) Wird die höhere Gefahr nach den für den Geschäfts- betrieb des Versicherers maßgebenden Grundsätzen auch gegen eine höhere Prämie nicht übernommen, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. (3) Der Anspruch auf die höhere Prämie erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monates von dem Z...
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Die nachfolgende Aufzählung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere Pflichten ergeben sich aus den AVB und aus dem VVG. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden möglichst gering halten und hat alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kos- tenerhöhung führen könnte. Falls sich der Versicherungsneh- mer oder die versicherte Person unsicher sind, haben sie mit der HanseMerkur Kontakt aufzunehmen. Die Schadensanzeige an die HanseMerkur muss schnellstmöglich erfolgen.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Die nachfolgende Aufzählung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere Pflichten ergeben sich aus den AVB und aus dem VersVG. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden möglichst gering halten und hat alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kos- tenerhöhung führen könnte. Falls sich der Versicherungsneh- mer oder die versicherte Person unsicher sind, haben sie mit der HanseMerkur Kontakt aufzunehmen. Die Schadensanzeige an die HanseMerkur muss schnellstmöglich erfolgen. Die von der HanseMerkur zugestellte Schadenanzeige muss vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person voll- ständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt und unverzüglich an die HanseMerkur zurückgesandt werden. Weitere von der HanseMerkur angeforderten Belege sowie sachdienliche Aus- künfte und Nachweise müssen in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Verletzen der Versicherungsnehmer oder die versicherte Per- son eine der vorgenannten Obliegenheiten schuldhaft, kann die HanseMerkur die Leistung gemäss VVG verweigern oder kürzen. Xxxxxx der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person nach, dass die Obliegenheit unverschuldet verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versi- cherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versiche- rungsnehmer oder die versicherte Person nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung noch für den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Der Versicherungsnehmer muss vollumfänglich seinen Meldepflichten, gesetzlichen oder vertraglichen Informationspflichten und Verhaltenspflichten nachkommen (z.B. der Pflicht, jeden Schadenfall EUROP ASSISTANCE unverzüglich zu melden). • Er muss alles in seiner Macht stehende unternehmen, um die Höhe des Schadens zu begrenzen und zur Aufklärung seiner Ursache beizutragen (z.B. durch die Ermächtigung Dritter zur Weitergabe von Dokumenten, Informationen und sonstigen zur Klärung des Schadens notwendigen Unterlagen an EUROP ASSISTANCE). Diese Aufzählung bezieht sich lediglich auf die häufigsten Pflichten. Weitere Pflichten werden in den allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie im VVG geregelt.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? a. Die Pflichten des Versicherungsnehmers richten sich nach den Vertragsbedingungen sowie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). b. Falls Generali aus der Mietkautionsbürgschaft Zahlungen an den Vermieter zu leisten hat, ist der Versicherungsnehmer namentlich zur Rückbezahlung dieses Betrages an Generali verpflichtet. c. Der Versicherungsnehmer ist zudem verpflichtet, die goCaution als Vertreterin der Generali darüber zu informieren, wenn sein Mietverhältnis zum Vermieter beendet wird oder dieser ihm gegenüber Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend macht.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Die Pflichten ergeben sich aus den Versicherungsbedin- gungen und dem VVG. Wichtige Pflichten sind z.B.: • Meldung bei Änderung einer deklarierten Tatsache; • Sofortige schriftliche Meldung des versicherten Ereig- nisses; • Mitwirkung bei Abklärungen (im Schadenfall, bei Ge- fahrsveränderungen etc.).
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Die nachfolgende Aufzählung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere Pflichten ergeben sich aus den AVB und aus dem VersVG. Der Versicherungsnehmer muss den Schaden möglichst gering halten und hat alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kos- tenerhöhung führen könnte. Falls sich der Versicherungsneh- mer oder die versicherte Person unsicher sind, haben sie mit der HanseMerkur Kontakt aufzunehmen. Die Schadenanzeige an die HanseMerkur muss schnellstmöglich erfolgen. Die von der HanseMerkur zugestellte Schadenanzeige muss vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person voll- ständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt und unverzüglich an die HanseMerkur zurückgesandt werden. Weitere von der HanseMerkur angeforderten Belege sowie sachdienliche Aus- künfte und Nachweise müssen in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Verletzen der Versicherungsnehmer oder die versicherte Per- son eine der vorgenannten Obliegenheiten schuldhaft, kann die HanseMerkur die Leistung gemäss VVG verweigern oder kürzen. Xxxxxx der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person nach, dass die Obliegenheit unverschuldet verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versi- cherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versiche- rungsnehmer oder die versicherte Person nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung noch für den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde: Wie hoch ist die Prämie? Die Höhe der Prämie wird durch die Xxxx Ihres Versicherungs- schutzes definiert, wird dem Versicherungsnehmer vor Ver- tragsabschluss mitgeteilt und geht aus der Versicherungspo- lice hervor. Die genannten Prämien enthalten die aktuellen ge- setzlichen Steuern. Wann ist die Prämie fällig? Die erste Prämie ist an dem in der Rechnung bezeichneten Tag, die folgenden Prämien sind am ersten Tag jedes Versi- cherungsjahres fällig. Die Zahlung erfolgt mittels eines zuge- stellten Einzahlungsscheins. Näheres ist den AVB zu entnehmen. Bietet die HanseMerkur Beratung an? Die HanseMerkur bietet keine Beratung an. Anwendbares Recht Es gilt das schweizerische Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit Sie können sich mit einer Beschwerde direkt an die HanseMerkur International AG, Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx, E-Mail: xxx-xxx-xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx wenden. Nähere Informationen zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx. Falls Sie Ihre Beschwerde nich...
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. 4.1 Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung R+V alle ihm bekannten Gefahrumstände in geschriebener Form anzuzeigen, nach denen R+V in geschriebener Form gefragt hat und die für den Entschluss von R+V erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Für die geschriebene Form (z. B. Brief, E-Mail, Fax) ist keine Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, wenn aus der Erklärung die Person des Erklärenden hervorgeht. 4.2 Der Versicherungsnehmer
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?. Gefahrensveränderungen Ändert sich im Laufe der Versicherung eine erhebliche Tatsache und wird dadurch eine wesentliche Gefahrenerhöhung herbeigeführt, muss dies der Versicherungsnehmer HDI unverzüglich schriftlich mitteilen.