Welches Recht ist anzuwenden?. (Anzuwendendes Recht)
Welches Recht ist anzuwenden?. Es gilt österreichisches Recht.
Welches Recht ist anzuwenden?. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Für das Produkt PROTRIP-WORLD-GRUPPE gelten abweichend bzw. in Ergän- zung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen folgende Besondere Versicherungsbedingungen:
Welches Recht ist anzuwenden?. Versicherungsschutz für das Lenken von im Ausland gemieteten Kraftfahrzeugen AKHB - 1 -
Welches Recht ist anzuwenden?. Es gilt österreichisches Recht.
1. Die Versicherung bezieht sich nach Maßgabe der Artikel 1 bis 23 (soweit diese nicht durch nachstehende Bestimmungen abgeändert/abbedungen werden) auf die gesetzliche Haft- pflicht der Versicherungsnehmer (und der gemäß Pkt. 3. mit- versicherten Personen) aus der Verwendung von fremden, vom Versicherungsnehmer im Ausland bei einem zur gewerb- lichen Fahrzeugvermietung befugten Unternehmen gemiete- ten versicherungspflichtigen Personen- und Kombinations- kraftfahrzeugen, Wohnmobilen (jeweils bis zu einem höchs- ten zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg) und Krafträdern. "Fremde" Kraftfahrzeuge sind solche, die zu keinem Zeit- punkt im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer ge- mäß Pkt. 3. mitversicherten Person stehen/standen und die auch nicht von einer dieser angeführten Personen unter Ei- gentumsvorbehalt erworben wird/wurde. Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als nicht aus einer anderen für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz beansprucht werden kann oder der geschädigte Dritte, auch wenn ein sol- cher Versicherungsschutz nicht besteht, aus einer im besuch- ten Land bestehenden Pflichtversicherung entschädigt wer- den muss. Der Versicherungsschutz gemäß Pkt. 1. besteht nur für die vertraglich vereinbarte Mietdauer, höchstens aber für 2 Monate ab Mietbeginn.
2. Die Versicherungsleistung erfolgt im Rahmen der im Versiche- rungsvertrag ausgewiesenen Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen. Versicherungs- schutz für bloße Vermögensschäden (Art. 1) besteht nicht.
3. Abweichend von Art. 2 gelten nur jene Personen als mitversi- cherte Personen, die das vom Versicherungsnehmer im Aus- land gemietete Kraftfahrzeug mit Willen des Halters dieses Fahrzeugs lenken (berechtigter Lenker). Versicherungsschutz für das Lenken von im Ausland gemie- teten Kraftfahrzeugen Für sämtliche Anzeigen, Erklärungen und Informationen des Versi- cherungsnehmers an den Versicherer ist die geschriebene Form er- forderlich, sofern die Schriftform nicht ausdrücklich und mit ge- sonderter Erklärung vereinbart wurde. Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schrift- zeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervor- geht. Eine eigenhändige Unterschrift des Erklärenden ist in der ge- schriebenen Form nicht erforderlich. Anzeigen, Erklärungen und Informationen in geschriebener Form können z.B. per Telefax, E- Mail oder auf dem Postweg übermit...
Welches Recht ist anzuwenden?. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Für das Produkt MIA gelten abweichend bzw. in Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen folgende Besondere Versicherungsbedingungen:
Welches Recht ist anzuwenden?. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Recht ist anzuwenden?. Artikel 18 Sanktionsklausel
Welches Recht ist anzuwenden?. Wo ist der Gerichtsstand?
Welches Recht ist anzuwenden?. 19.1 Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
19.2 Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- land entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, so- weit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschrif- ten entgegenstehen.