Welches Recht ist anzuwenden? Musterklauseln

Welches Recht ist anzuwenden?. (Anzuwendendes Recht)
Welches Recht ist anzuwenden?. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Für das Produkt PROTRIP-WORLD-GRUPPE gelten abweichend bzw. in Ergän- zung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen folgende Besondere Versicherungsbedingungen:
Welches Recht ist anzuwenden?. 19.1 Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
Welches Recht ist anzuwenden?. Artikel 24 Welche Auswirkungen hat der Schadenverlauf auf die Prämie? (Bonus/Malus) (Abweichend von den Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs)
Welches Recht ist anzuwenden?. Artikel 24 Versicherungsschutz für das Lenken von im Ausland gemieteten Kraftfahrzeugen AKHB - 1 -
Welches Recht ist anzuwenden?. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Für das Produkt MIA gelten abweichend bzw. in Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen folgende Besondere Versicherungsbedingungen:
Welches Recht ist anzuwenden?. Artikel 3 Wann ist die Prämie zu bezahlen?
Welches Recht ist anzuwenden?. Es gilt österreichisches Recht. Artikel 3 Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Versicherungsurkunde oder einer gesonderten Annahmeerklä- rung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen (Einlösen der Versicherungsurkunde). Folgeprämien einschließlich Nebengebühren sind zu den in der Ver- sicherungsurkunde festgesetzten Zeitpunkten zu entrichten. Als vereinbarte Nebengebühren gelten insbesondere Mahn- und In- kassospesen, Gebühren für Nichtdurchführung eines Einziehungsauf- trages, Gebühren für Antrags- bzw. Versicherungsurkundenabschrif- ten, sowie Gebühren für die Prämienzahlung mittels Zahl- bzw. Erlag- scheines. Der Versicherer hat mit Beginn des Versicherungsjahres Anspruch auf die gesamte Jahresprämie. Die Vereinbarung einer unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- oder halbjährlich) ist eine Stun- dung, bei deren Nichteinhaltung der Versicherer zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt ist.
Welches Recht ist anzuwenden?. 20 Wo ist der Gerichtsstand?