Nichteinhalten der Pflichten durch den ORGANISATOR. Für den Fall, dass der ORGANISATOR seine in diesem Kapitel 9 ausge- führten Pflichten (insbesondere die Pflichten finanzieller Art) nicht umfas- send erfüllt, steht es dem/den betroffenen Nationalen Skiverband/- verbänden und/oder Athleten frei, die Rückerstattung angemessener Spesen durch den ORGANISATOR und/oder den NSV zu fordern. Unter denselben Umständen können die Nationalen Skiverbände und/oder die Athleten ihren Anspruch an die FIS abtreten und diese er- mächtigen, die entsprechenden Zahlungen beim ORGANISATOR und/oder beim NSV einzufordern. Solche Zahlungen können durch Ab- zug von der finanziellen Unterstützung, welche die FIS dem organisie- renden NSV ausrichtet, durchgesetzt werden.
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Samples: Event & Venue Rental, Event & Venue Rental, Organizing Agreement
Nichteinhalten der Pflichten durch den ORGANISATOR. Für den Fall, dass der ORGANISATOR seine in diesem Kapitel 9 ausge- führten Pflichten (insbesondere die Pflichten finanzieller Art) nicht umfas- send erfüllt, steht es dem/den betroffenen Nationalen Skiverband/- verbänden Skiverband/-verbän- den und/oder Athleten frei, die Rückerstattung angemessener Spesen durch den ORGANISATOR und/oder den NSV zu fordern. Unter denselben Umständen können die Nationalen Skiverbände und/oder o- der die Athleten ihren Anspruch an die FIS abtreten und diese er- mächtigenermächti- gen, die entsprechenden Zahlungen beim ORGANISATOR und/oder beim NSV einzufordern. Solche Zahlungen können durch Ab- zug Abzug von der finanziellen finan- ziellen Unterstützung, welche die FIS dem organisie- renden organisierenden NSV ausrichtetausrich- tet, durchgesetzt werden.
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Samples: Weltcup Veranstaltervertrag