Nichteinhaltung der Fristen. Hält der VORLEISTUNGSGEBER die Fristen nicht ein, so hat dieser dem VORLEISTUNGS- NEHMER eine angemessene Entschädigung zu leisten. Diese kann im Falle einer Nichteinigung von der Regulierungsbehörde nach freiem Ermessen festgelegt werden, wobei die Schwere, die Häufigkeit und die besonderen Umstände des jeweiligen Vorfalles berücksichtigt werden. Dieser Anhang beschreibt die von den Zusammenschaltungspartnern einzusetzende Infrastruktur und Technologie, die technischen Details für die Interkonnektion und die zugrunde liegenden Empfehlungen und Referenzen. Bestimmte technische Einstellungen sind zwischen den Zusammenschaltungspartnern bilateral abzustimmen und vor Vertragsunterzeichnung im Anhang einzufügen. Das IP Interface für die physische Zusammenschaltung hat folgende Eigenschaften: • Optische Gigabit-Ethernet-Netzwerkschnittstelle, Steckertyp E2000 / APC. • PE-Router des VORLEISTUNGSNEHMER muss Full Line Rate (RX / TX) unterstützen. • Eine Sicherungsleitung (backup line) kann installiert werden. • Als Layer 3-Protokoll wird das IP-Protokoll der Version 4 (IPv4) verwendet. IPv6 wird bei nationalen Interkonnektionen nicht unterstützt. • Die AS-Nummern (Autonomous System) sind über ein externes Border Gateway- Protokoll (eBGP Version 04) verbunden. Alle erforderlichen Parameter werden vor der Inbetriebnahme bilateral ausgetauscht. • Die IP-Verbindung wird über öffentliche IP-Adressen hergestellt, wobei der VORLEISTUNGSNEHMER für die Bereitstellung der erforderlichen Adressen auf seiner Seite selbst sorgen muss. • Bei einem Netzwerkverbindungsfehler oder einem Hardwarefehler des Routers müssen die EBGP-Sitzungen zwischen den Routern der Zusammenschaltungspartner innerhalb von 100 ms oder weniger beendet werden, um die End-to-End Konvergenzzeit zu verkürzen; daher muss die Bidirectional Forwarding Detection (BFD) für EBGP vom Router des VORLEISTUNGSNEHMER unterstützt werden. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Parameter bilateral abgestimmt.
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Samples: Netzzusammenschaltungsvertrag, Netzzusammenschaltungsvertrag, Netzzusammenschaltung
Nichteinhaltung der Fristen. Hält der VORLEISTUNGSGEBER die Fristen nicht ein, so hat dieser dem VORLEISTUNGS- NEHMER VORLEISTUNGSNEHMER eine angemessene Entschädigung zu leisten. Diese kann im Falle einer Nichteinigung von der Regulierungsbehörde nach freiem Ermessen festgelegt werden, wobei die Schwere, die Häufigkeit und die besonderen Umstände des jeweiligen Vorfalles berücksichtigt werden. Dieser Anhang beschreibt die von den Zusammenschaltungspartnern einzusetzende Infrastruktur und Technologie, die technischen Details für die Interkonnektion und die zugrunde liegenden Empfehlungen und Referenzen. Bestimmte technische Einstellungen sind zwischen den Zusammenschaltungspartnern bilateral abzustimmen und vor Vertragsunterzeichnung im Anhang einzufügen. Das IP Interface für die physische Zusammenschaltung hat folgende Eigenschaften: • Optische Gigabit-Ethernet-Netzwerkschnittstelle, Steckertyp E2000 / APC. • PE-Router des VORLEISTUNGSNEHMER muss Full Line Rate (RX / TX) unterstützen. • Eine Sicherungsleitung (backup line) kann installiert werden. • Als Layer 3-Protokoll wird das IP-Protokoll der Version 4 (IPv4) verwendet. IPv6 wird bei nationalen Interkonnektionen nicht unterstützt. • Die AS-Nummern (Autonomous System) sind über ein externes Border Gateway- Protokoll (eBGP Version 04) verbunden. Alle erforderlichen Parameter werden vor der Inbetriebnahme bilateral ausgetauscht. • Die IP-Verbindung wird über öffentliche IP-Adressen hergestellt, wobei der VORLEISTUNGSNEHMER für die Bereitstellung der erforderlichen Adressen auf seiner Seite selbst sorgen muss. • Bei einem Netzwerkverbindungsfehler oder einem Hardwarefehler des Routers müssen die EBGP-Sitzungen zwischen den Routern der Zusammenschaltungspartner innerhalb von 100 ms oder weniger beendet werden, um die End-to-End Konvergenzzeit zu verkürzen; daher muss die Bidirectional Forwarding Detection (BFD) für EBGP vom Router des VORLEISTUNGSNEHMER unterstützt werden. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Parameter bilateral abgestimmt. • Jede Zusammenschaltungspartner ist für eine qualitativ hochwertige Synchronisation seines Netzes selbst verantwortlich.
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