Common use of Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG Clause in Contracts

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net services, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Ent- schädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Internet and Telecommunication Services Agreement

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net servicesnordischnet, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 beträgt zehn Euro beziehungsweise 20 Prozent % der vertraglich vereinbarten verein­ barten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden hinaus­ gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net servicesGesellschaft, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: • beträgt - 10 Euro beziehungsweise - 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem gleichbleibendem monatlichem Entgelt. , Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Telecommunications

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochenunter- brochen, kann der Kunde von der net servicesGesellschaft, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent beträgt der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem monatlichem gleichbleibendem monatlichen Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochenunter- brochen, kann der Kunde der:die Kund:in von der net servicesGesellschaft, sofern diese die- se der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung Unter- brechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde der:die Kund:in hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent beträgt der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem monatlichem gleichbleibendem monatlichen Entgelt. Das Recht des Kundendes:der Kund:in, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Vorvertragliche Informationspflichten

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net servicesDOKOM21, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. vertreten Die Entschädigung beträgt: beträgt • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem gleich- bleibendem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden hinaus- gehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Telecommunications

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net servicesteranet, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 beträgt zehn Euro beziehungsweise 20 Prozent % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag Arbeits- tag unterbrochen, kann der Kunde von der net servicesGesell- schaft, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden für je- den Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • beträgt 10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Ver- trägen mit gleichbleiben- dem gleichbleibendem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührtunberührt. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnenan- zurechnen.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net services, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgtEntschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Verträgen mit gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Ent- schädigung schädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG. Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der net services, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Die Entschädigung beträgt: • 10 Euro beziehungsweise • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleiben- dem monatlichem Entgelt. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Ent- schädigung Entschä- digung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz Scha- densersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

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Samples: Leistungsbeschreibung